Wie werden Ausgleichszahlungen aus Erbauseinandersetzungen versteuert und wie gebe ich jetzt die Bestandsimmobilie an?

1 Antwort

1. Die Ausgleichszahlung sind keine Einkünfte aus Vermietung udn Verpachtung. Er bekommt die Zahlung ja, weil er weniger an  Immobilien bekam und nicht als Miete.

2. Ich sehe ggf. ein Problem beim EFH mit dem Abzug der Kosten. Da es schon solange leer steht, könnte es ein Problem sein, die Vermietungsabsicht noch nachzuweisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986