Doppelte Haushaltsführung OHNE Mietzahlung
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt, den ich bis jetzt noch nicht klären konnte. Hoffentlich findet sich jemand, der mir weiterhelfen kann. Ich wohne in Nürnberg zusammen mit meiner Freundin und habe 10 Monate befristet von Mo bis Fr in Freising gearbeitet (145 km). N ist daher ganz klar unser Lebensmittelpunkt. In F hatte ich ein eigenes Zimmer mit Kühlschrank, Herd und Bad/WC zur Nutzung. D.h. die Voraussetzungen für einen Haushalt am Beschäftigungsort sind eingehalten worden.
Jetzt das Problem: Ich wohne dort umsonst!!!
Muss ich Miete zahlen, um DH geltend machen zu können? Ich bin der Meinung nein, weil ich ansonsten alles erfüllt habe. Ohne Mietzahlung kommt Vater Staat eigentlich ja noch besser weg, da er dies nicht als Werbungskosten ansetzen muss.
Aber wie gesagt, ich habe noch keine verlässliche Aussage finden können. Vllt hat ja von Euch jemand schon dieses Problem gehabt.
Noch was: falls es abgelehnt wird, kann ich dann nachträglich angeben, dass ich von N eine zeitlang gependelt bin. Die Kilometer für 2012 auf meiner Karre würden es hergeben. Kann es belegen!
Gruß Achim
3 Antworten
Du hast einen Erstwohnsitz am Ort und pendelst aus rein privaten Gründen von einen anderen Ort zur Arbeit. Ich fürchte, damit ist alles schon klar. Die weite Anfahrt fällt in den privaten Bereich. Nicht verstehen kann ich im übrigen, welche sonstigen Kosten Du mit dem Nürnberger Zweitwohnsitz denn meinst geltend machen zu können. Miete kann es schon mal nicht sein. Die Wohnung der Freundin dürfte auch voll möbliert sein. Dann bleibt doch nichts mehr übrig.
Hallo,
ich selbst nochmal. Da anscheinend große Unklarheit darüber herrscht, habe ich es einfach wie früher gemacht: ja richtig, ich habe im Finanzamt bei meinem Betreuer einfach angerufen!!! Wahnsinn in Zeiten der Wissensbeschaffung und -aneignung durch diverse Foren. Nicht verärgert sein, ich selbst mag Foren.
Also, es geht!! Höchstwahrscheinlich wird eine Bestätigung angefordert, dass man mietfrei gewohnt hat, solange z.B. man einen eigenen Kühlschrank zu füllen hatte etc.
Hallo,
Danke für die zügige Antwort. Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt oder es ist vlelleicht falsch angekommen.
Ich wohne seit Jahren in Nürnberg (1. Wohnsitz) und musste beruflich bedingt für 10 Monate nach Freising. Dort hatte ich ein kostenfreies Appartement mit eigenem Kühlschrank und Kochnische (2. Wohnsitz), daher auch der doppelte Haushalt. Schließlich will der Kühlschrank auch gefüllt werden.
Im Endeffekt geht es wirklich nur um die Wochenendheimfahrten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Die Frage ist die, ob eine Mietzahlung erforderlich ist, um doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können.