Umzugskostenpauschale bei Auflösung der doppelten Haushaltsführung/ Zweitwohnung?
Im April 2016 habe ich meinen Zweitwohnsitz am Ort meiner Beschäftigung aufgelöst und würde gerne erfahren, ob ich dafür die Umzugskostenpauschale von 1.493 EUR (bin verheiratet) als Werbungskosten in meiner Steuererklärung 2016 geltend machen kann?
Hintergrund:
- Der Grund für die Auflösung der Zweitwohnung und damit meiner doppelten Haushaltsführung war die Geburt meines Kindes im Juni 2016.
- Ich habe jetzt nur noch einen Erstwohnsitz, der aber nicht am Ort meiner Beschäftigung liegt, sondern weiter weg.
- Ich bin nach wie vor bei meiner Firma angestellt und befinde mich derzeit in Elternzeit.
- Die Zweitwohnung habe ich am 1.1.14 bezogen und damit auch die doppelte Haushaltsführung begonnen. Ich habe in 2014 auch die Umzugskostenpauschale von damals noch 1.390 EUR geltend machen können.
- In 2017 beginne ich in Teilzeit zu arbeiten. Ich benötige allerdings keine Zweitwohnung vor Ort mehr, sondern werde an 1 Tag ins Office pendeln und den Rest im Home Office arbeiten.
Weitere Fragen:
- Gibt es neben der Umzugskostenpauschale noch weitere Steuervergünstigungen, die ich geltend machen kann?
- Muss ich dem Finanzamt irgendwelche Nachweise erbringen?
1 Antwort
Hallo,
" zu den abzugsfähigen Kosten der doppelten Haushaltsführung gehören u.a. auch die Kosten für den Umzug in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort sowie für die Auflösung der Zweitwohnung nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit."