Doppelte Haushaltsführung bei 2-3 Tagen Präsenz & Rest Home Office?

1 Antwort

Für eine doppelte Haushaltsführung benötigt man keine zweite Wohnung sondern in erster Linie die erste, an der man seinen "Lebensmittelpunkt" hat.

In welcher Art man die Unterkunft, deren Kosten ansetzbar sind, gestaltet, ist dem EStG egal, solange die Kosten 1000€/Monat nicht übersteigen.

In den ersten drei Monaten sind außerdem Verpflegungsmehraufwendungen absetzbar, In der 3/2-Verteilung später kannst Du statt der DHF Reisekosten geltend machen. Dann gelten gefahrene km statt der Entfernung.