Verpflegungsmehraufwand als Kleinunternehmer (DJ)?

2 Antworten

Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Std. an einem Tag kannst Du natürlich auch die Verpflegungspauschale von 14,00 EUR ansetzen. Das hat nichts damit zu tun, dass Du tatsächlich irgendwelche Verpflegung oder Getränke kaufst.

Die Buchung erfolgt in z.B. SKR03 mit den 14,00 EUR als Privateinlage, d.h. 4674/1890. Genauso kannst Du gefahrene Kilometer mit dem Privat-Pkw mit 0,30 EUR/km als Privateinlage ansetzen: 4590/1890.