VMA Außendienst

2 Antworten

Danke dir für deine Antwort.

Da ich allerdings 8Std. weder zu hause bin und auch keine Kantine meiner Arbeitsstätte besuche (besuchen kann >500km Entfernung) muss ich doch einen finanziellen Ausgleich dafür bekommen. Mind. 5,93€ aufgerundet 6€.

Das muss ich doch irgendwie steuerlich absetzten können. Daher dachte ich an den VMA. Da habe ich aber wahrscheinlich die falsche Begrifflichkeit verwendet. Wo kann ich den das o.g. nun eintragen oder wenigstens davon in irgendeiner Weise profitieren?

Kurz noch zu den Nachweisen zwecks. Doppelter HH-führung.

reichen meine Zwei Mietverträge als Nachweis?

Hallo Nochmal,

mit der DHF sehe ich keine Probleme. Bin gemeldet in der Stadt wo ich meinen ersten Wohnsitz habe, zahle zusammen mit meiner Freundin die Miete für die Wohnung und bin jedes WE hier. In der anderen Stadt habe ich eine Mietwohnung, die ganz klar mit meinen Dienstsitz in Verbindung steht.

Was mich aber interessiert ist der Verpflegungsausgleich (lasse mal die genaue Begrifflichkeit außen vor).

Also ne Tagesgenaue Angabe für 220AT wo, ich wann war..möchte ich nicht machen. das wären pro Tag 10 Kunden mit genauer Adresse anzugeben. Zu viel Aufwand.

Allerdings bekommt bspw. meine freundin von ihrer Firma "Restaurantgutscheine" da ihr Unternhemen keine Kantine hat.

Ich esse auch in keiner Kantine, bin > 8std. unterwegs und da kann ich sonst nicht´s absetzen??

P.S. um das vorweg zunehmen, nein meine Firma ist leider ein Konzern und hat keine Restaurantgutscheine o.ä. Steueroptimierungsmaßnahme für die AN.

FREDL2  04.05.2012, 20:08

@pitcher08: Das mit den Restaurantgutscheinen Deiner Freundin ist steuerlich eine völlig andere Hausnummer. Als Aussendienstler hättest Du darauf keinen Anspruch, auch wenn´s die Dinger in Deinem Konzern gäbe.

Du kannst VMA als WK beantragen, allerdings musst Du dann auch die Regeln des Gesetzgebers beachten. Der will nun mal nachvollziehbar sehen, dass Du arbeitstäglich mehr als 8 Stunden von Wohnung und Arbeitsplatz weg warst, sonst gibt es keine 6 Euro/Tag. Deine 10 Kunden brauchst Du gar nicht einzeln aufführen, bzw. wenn, dann würden Kürzel reichen. Die Abwesenheit von der Wohnung will das Finanzamt sehen und einfach 220 Tage x Kohle geht da eben nicht. Wenn Dir der Aufwand dafür zu gross ist, gibts eben nix.

Dein AG könnte Dir die VMA steuerfrei erstatten und würde dies auch nicht auf einen reinen Zuruf von Dir "220x6" tun. Täte er es, bekäme er von der nächsten Lohnsteuerprüfung kräftig eine übergebraten.

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pitcher08 
Fragesteller
 04.05.2012, 20:33
@FREDL2

OK, das mit den Gutscheinen muss ich dann wohl leider knicken.

Zu deiner Reisekostenabrechnung würde eine beispielhafte Abrechnung dann so aussehen.

07:30 Fahrt in region 1 zu Kunden A,B,C... Mittagspause 12:30- 13:00 Fahrt in region 2 zu D,E,F... 16:30 Ankunft Wohnung

Würde das nun reichen. Oder müsste ich das noch von der Firma unterzeichnen lassen? Immerhin bin ich ja auch lt. meinen Arbeitsvertrag im "Außendienst" tätig. Sollte dann ja eigentlich selbsterklärend sein.

Danke aber schon einmal für dein Feedback

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FREDL2  04.05.2012, 20:50
@pitcher08

@pitcher08: den Eintrag der Mittagspause kannst Du Dir schenken. Es zählt die Zeit von raus-aus-der-Wohnungstür am Morgen bis rein-zur-Wohnungstür am Nachmittag/Abend und die muss über 8 Stunden sein, dann gibts 6 Euro (zum Geltendmachen oder zur steuerfreien Erstattung durch den AG) .

Du musst das nicht von der Firma unterschreiben lassen. Du unterschreibst, dass es die Wahrheit ist. Die in der Firma waren nicht dabei.

Selbsterklärend ist bei Aussendienst nur, dass einer unterwegs ist, nicht aber wie lange.

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pitcher08 
Fragesteller
 31.07.2012, 19:47
@FREDL2

Hi FREDEL2,

mein FA will nun aber von meinen AG eine Bescheinigung wo mein AG angibt das ich täglich 8 Std. außerhalb meiner Wohnung unterwegs war. Der AG sagt wie du es es schreibst das, dieses nicht machbar ist, da Sie mich nicht ständig begleiten. Gibt es da irgendeine Grundsatz Entscheidung/ Rechtl. Regelung. Meine Kollegen bekommen den VMA allerdings haben sie dieses über den Steuerberater eingereicht/abwickeln lassen.

Danke und Grüße

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pitcher08 
Fragesteller
 31.07.2012, 19:47
@FREDL2

Hi FREDEL2,

mein FA will nun aber von meinen AG eine Bescheinigung wo mein AG angibt das ich täglich 8 Std. außerhalb meiner Wohnung unterwegs war. Der AG sagt wie du es es schreibst das, dieses nicht machbar ist, da Sie mich nicht ständig begleiten. Gibt es da irgendeine Grundsatz Entscheidung/ Rechtl. Regelung. Meine Kollegen bekommen den VMA allerdings haben sie dieses über den Steuerberater eingereicht/abwickeln lassen.

Danke und Grüße

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pitcher08 
Fragesteller
 31.07.2012, 19:47
@FREDL2

Hi FREDEL2,

mein FA will nun aber von meinen AG eine Bescheinigung wo mein AG angibt das ich täglich 8 Std. außerhalb meiner Wohnung unterwegs war. Der AG sagt wie du es es schreibst das, dieses nicht machbar ist, da Sie mich nicht ständig begleiten. Gibt es da irgendeine Grundsatz Entscheidung/ Rechtl. Regelung. Meine Kollegen bekommen den VMA allerdings haben sie dieses über den Steuerberater eingereicht/abwickeln lassen.

Danke und Grüße

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