Vermieter kündigt Mietvertrag, weil zu wenig geheizt. Finde ich seltsam!
Einem Bekannten ist seine Mietwohnung durch den Vermieter gekündigt worden, weil folgendes vorliegt: er ist beruflich sehr eingespannt und oft auf Dienstreise und zusätzlich ist er oft bei seiner neuen Freundin.
Damit wird seine Wohnung wenig geheizt bzw. teils über einen längeren Zeitraum gar nicht. Er dreht die Thermostate dabei auf Minimum. Minimum heisst in dem Falle, dass auf jeden Fall ein Einfrieren der Heizkörper vermieden ist. Welcher Raumtemperatur das entspricht, weiss er nicht. Ich kenne die Wohnung und es ist schon kalt, wenn die Heizung lange aus ist.
Der Vermieter wiess ihn per Schreiben darauf hin, die Wohnung regelmässig zu heizen. Tut er aber nicht. Jetzt hat er die Kündigung erhalten.
Muss er das akzeptieren?
2 Antworten
Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Das Nichtbeheizen einer Wohnung stellt in diesem Fall einen Vertragsverstoß dar.
Das Landgericht Hagen erklärte die Kündigung eines Vermieters deswegen für rechtmäßig. Ein Mieter hatte seine Wohnung seit dem Sommer 2005 nicht mehr beheizt. Die Wohnung stand meistens leer, da der Mann vorwiegend bei seiner Freundin wohnte. Anfang 2007 erhielt er von seinem Vermieter deswegen zwei Abmahnungen. Da nichts geschah, kündigte ihm der Vermieter einige Wochen nach der zweiten Abmahnung die Wohnung.
Durchaus zu Recht, meinte der Richter. Laut Hausordnung habe der Mieter eine Verpflichtung, ausreichend zu heizen. Diese Verpflichtung bestehe zudem grundsätzlich, um Schäden wie zum Beispiel Schimmelbildung zu vermeiden. Dass es noch keine Schimmelbildung gab, sei hierbei ohne Belang. Für eine Kündigung reiche es aus, wenn eine „nicht unerhebliche Pflichtverletzung" durch den Mieter vorläge. Zudem hätte der Mieter nicht auf die Abmahnungen reagiert (Urteil vom 19.12 2007, Az. 10 S 163/07).
Ja ein Wohnung sollte schon wenigstens messig geheizt werden.Da es sonst in der Wohnung zu Schimmer kommen kann.