Habe ich beim Einzug einen Anspruch auf eine neue Toilette?

gefragt von LoraLemaris am 31.01.2010 um 22:48 Uhr

Die Toilette in der Wohnung in die ich gerne ziehen möchte ist schon mehr als alt. Der Vermieter weigert sich jedoch eine neue einzubauen weil er meint die alte müsste lediglich ein wenig sauber gemacht werden. Kann ich mich dagegen irgendwie wehren?

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anonym
beantwortet von Gabriele51 am 31. Januar 2010 22:52
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Den Fall hatte ich auch mal im Bekanntenkreis. besteh auf eine neue Toilette sie steht die zu wenn die alte schon mehr als 5 Jahre auf dem Buckel hat. Eine regelmäßige Rennovierung des Bads gehört zu den üblichen Schonheitsreparaturen einer Wohnung dazu.

Kommentar von tina2804 am 1. Februar 2010 14:29

Renovierung hat nichts mit der Erneuerung einer Toilette zu tun! Die Renovierung muss auch nicht der Vermieter vornehmen. Du scheinst Dich hier auf die Schönheitsreparaturen und den Fristenplan zu beziehen. Diese beziehen sich aber nur auf die Renovierung der einzelnen Räume ( Tapazieren, Streichen). Eine Toilette kann auch nach 25 Jahren noch wie neu aussehen, vorausgesetzt, man nimmt mal einen Lappen und Putzmittel in die Hand. Und heute gibt´s Putzmittel, die jeden Dreck "killen" können.


Bernd2009
beantwortet von Bernd2009 am 2. Februar 2010 02:19
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...der Vermieter muss das Toilettenbecken meines Erachtens nur dann erneuern, wenn ein Riss im Porzellan ist, ggf. Kanten beschädigt sind, die eine Verletzungsgefahr darstellen könnten, der Toilettensitz nicht (mehr) fest verschraubt werden kann usw. Liegt kein solcher oder ähnlicher Fall vor, muss der Vermieter kein neues Toilettenbecken anschliessen lassen. Wenn der Vormieter "lediglich" eine unappetitlich verschmutzte Toilette zurückgelassen hat, die aber durch Putzen wieder in einwandfreien Zustand versetzt werden kann, hat der Mieter keinen Anspruch an den Vermieter.....


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. Februar 2010 12:32
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Nein!

Du brauchst ja die Wohnung nicht zu nehmen.


anonym
beantwortet von einem Gast am 1. Februar 2010 09:52
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Du brauchst ja die Wohnung nicht zu nehmen. Ein Anspruch auf ein neues Bad hast Du nicht. Du kannst ja vorschlagen das Bad auf eigene Kosten renovoieren zu dürfen.


Snooopy155
beantwortet von Snooopy155 am 31. Januar 2010 23:17
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Wenn der Vermieter die Toilette auf seine Kosten sauber macht und sie danach in einwandfreiem Zustand ist, also auch in den versteckten Ecken nicht mehr schwarz oder verdreckt, dann besteht kein Grund sie auszuwechseln. Allerdings werden heute Toiletten mitunter schon so preiswert angeboten, dass das Tauschen billiger kommt als die Reinigung.



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