Kontoauflösung eines ,geerbten Kontos' bei der Deutschen Bank, mit Bankvollmacht über den Tod hinaus, ohne Erbschein und Testament, ohne Prüfung durch DB-leipz?
Mein Bruder und ich sind die gesetzlichen Erben des Girokontos, meiner im Ausland verstorbenen Schwester, bei der Deutschen Bank(DB). Mein Bruder hat Vollmacht über den Tod hinaus für das Konto. Wegen Geringfügigkeit des Erbes ist kein Erbschein beantragt worden, auch ein Testament liegt nicht vor. Jetzt soll die Freigabe des Kontos von der DB-Leipzig prüft werden. Das halte ich für übertrieben, zumal der Stelle im Internet absolute Langsamkeit vorgeworfen wird. Bei www.n decx(?) heißt es: ,Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erspart in vielen Fällen die Beantragung eines Erbscheines, sofern der Nachlass überwiegend aus Kontoguthaben besteht'. Ist so. Erbitte ergänzende Hinweise, wie hier zu verfahren ist. Danke, Walter Lux Rudolf
1 Antwort
Siehe allgemeine Geschäftsbedingungen
5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzu- weisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.