Untätige Sachverständige?

2 Antworten

Ich würde schon alleine aufgrund eines Vertrauensbruch den Vertrag fristlos kündigen und die Anzahlung zurück fordern!

aramis377 
Fragesteller
 25.06.2023, 20:37

Das würde ich auch gerne , glaube das kann ich schon weil er seine Frist versäumt hat. Kann ich auch wegen Schadenersatz klagen der mir inzwischen entschanden hat.Brauche jemand der sehr gute Kenner von BGB ist der ir das bestätigen kann.Da er für unterschiedliche Gerichte arbeitet, werde ich auch dort eine Beschwerde abzugeben so das er mich nicht vergisst.

0

Schon allein der Umstand, dass 6 bis 8 Wochen vereinbart wurden spricht gegen eine feste und nach dem Kalender bestimmbare Frist. Nachfristsetzung erscheint unbedingt erforderlich. Die Androhung der Vertragskündigung bei furchtlosem Fristablauf sollte damit verbunden werden.

Vier Wochen reichen da.

Unbedingt per Einschreiben korrespondieren!

aramis377 
Fragesteller
 25.06.2023, 20:57

Habe rausgefunden da das Gericht für die Herstellung eines Gutachtens berücksichtigt Zeit von 6 Monate als angemessen und nicht weniger (mehrere Gerichtliche Urteile gelesen)In meinem Fall handelt es sich um 17 Monate.Sollte für das Gericht als unangemessen gelten.Leider bin ich keine Anwalt

0