Untätige Sachverständige?
Sehr geehrte Damen und Herren, da mein Dachdecker bei der Ausführung des Dachgrates unprofessionell gearbeitet hat habe ich am 01.02.2022 einen öffentlich bestellten und vereinigten Sachverständigen privat mit der Austellung eines Gutachtens beauftragt. Als Kostenvoranschlag habe Ihn 500,00 € überwiesen was auch vertraglich vereinbart war. Dafür hat er sich vertraglich verpflichtet mein Gutachten nach Ablauf von 6-8 Wochen auszuhändigen.Ob wohl 17 volle Monate abgelaufen sind habe ich leider das Gutachten noch nicht erhalten, nur leere versprechungen.Dafür frage ich euch folgendes: bin ich nach BGB verpflichtet ihn eine Nachfrist zu geben oder kann ich sofort von dem Vertrag zurücktreten? im voraus dankend
2 Antworten
Ich würde schon alleine aufgrund eines Vertrauensbruch den Vertrag fristlos kündigen und die Anzahlung zurück fordern!
Das würde ich auch gerne , glaube das kann ich schon weil er seine Frist versäumt hat. Kann ich auch wegen Schadenersatz klagen der mir inzwischen entschanden hat.Brauche jemand der sehr gute Kenner von BGB ist der ir das bestätigen kann.Da er für unterschiedliche Gerichte arbeitet, werde ich auch dort eine Beschwerde abzugeben so das er mich nicht vergisst.
Schon allein der Umstand, dass 6 bis 8 Wochen vereinbart wurden spricht gegen eine feste und nach dem Kalender bestimmbare Frist. Nachfristsetzung erscheint unbedingt erforderlich. Die Androhung der Vertragskündigung bei furchtlosem Fristablauf sollte damit verbunden werden.
Vier Wochen reichen da.
Unbedingt per Einschreiben korrespondieren!
Habe rausgefunden da das Gericht für die Herstellung eines Gutachtens berücksichtigt Zeit von 6 Monate als angemessen und nicht weniger (mehrere Gerichtliche Urteile gelesen)In meinem Fall handelt es sich um 17 Monate.Sollte für das Gericht als unangemessen gelten.Leider bin ich keine Anwalt