Kann man einen Werkvertrag abschließen und die Reisekosten dem Auftraggeber übernehmen lassen?

3 Antworten

Wenn ich einen Handwerker beauftrage -also einen Werkvertrag abschließe über die Ausführung einer Reparatur- stehen oftmals Kfz-Kosten mit auf der Rechnung. Das sind doch auch Reisekosten. Wieso sollte das also nicht gehen?

Das geht schon, aber vielleicht erklärst Du noch, warum Du (oder der Auftraggeber) diese Trennung im Rechnungsausweis anstrebst? Worin siehst Du den einen oder anderen Vorteil?

gandalf94305  06.08.2013, 19:33

Ich glaube, sie meint die explizite Ausweisung von Reisekosten zusätzlich zum Honorar im Gegensatz zur imploziten Kalkulation von Reiseaufwänden im Tagessatz.

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SBerater  06.08.2013, 19:45

wenn in dem Werk nicht klar ist, wie hoch diese Kosten sein werden, dann kann man den Preis für das Werk hochtreiben und ist möglicherweise raus.

Ich kenne ein Projekt, bei dem hiess es: 'kann sein, dass sie nach China fliegen müssen'. Wie soll man nun solche Mehrkosten kalkulieren?

Ich denke, den Ansatz zu verstehen.

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gandalf94305  06.08.2013, 21:26
@SBerater

Das ist kein Problem. Dann würde der Werkvertrag (Vertrag zum Festpreis) eben eine Leistungsabgrenzung enthalten, die nur max. N Reisen innerhalb Deutschlands beinhaltet. Weitere Reisen werden nach Aufwand zusätzllich zum Festpreis berechnet. Im Grunde ist das zu behandeln wie ein Change Request.

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Du kannst einen Werkvertrag abschließen, der ein bestimmtes Honorar vereinbart und zusätzlich festlegt, daß Reisekosten nach Aufwand auf Erstattungsbasis abgerechnet werden. Dann werden Reisekosten nach steuerlichen Höchstsätzen steuerfrei erstattet, wenn der Auftraggeber dies akzeptiert.

SBerater  06.08.2013, 19:42

das mit dem steuerfrei gestaltet sich mit Selbständigen meist kompliziert, denn das wäre dann eine Spesenabrechnung wie bei Festangestellten. Die Konzerne, die ich kenne, machen das nicht. Die wollen eine Rechnung mit den Belegen in Kopie.

Letztendlich kommt man jedoch auch auf die steuerfreie Lösung, denn wenn man Reisekosten über 100 Euro netto in Rechnung stellt, dann gibt man bei seiner Steuererklärung auch diese 100 Euro an, was ja steuermindernde Ausgaben sind.

Auch die USt gestaltet sich neutral.

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gandalf94305  06.08.2013, 21:24
@SBerater

Wenn man die Rechnungen für Hotel, Flug etc. korrekt ausstellen läßt, ist das kein Problem. Die Belege bekommt der Auftraggeber, der die Beträge erstattet. Die von Dir beschriebene Variante ist natürlich auch möglich, aber gerade wenn es um Sonderkonditionen für bestimmte größere Unternehmen geht, hilft es, wenn die Rechnung auf genau dieses Unternehmen ausgestellt ist ;-)

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