Wenn ich ganz normal arbeite und einen Werkvertrag nebenbei mache, wie wird das versteuert, was kommt bei 3.000 € brutto Werkvertrag netto raus?

4 Antworten

Sind die 3.000,- brutto dein normales Gehalt? 

Was bringt der Werkvertrag jährlich an Gewinn?

So kann Dir das keiner sagen, weil  die Einkommensteuer eine Jahres Steuer ist und der Steuersatz mit steigendem Einkommen auch hoch geht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bei einem Werkvertrag ibt es keine Einkünfte, sondern Umsatz. Aus dem entwickelt sich nach Abzug aller Kosten ein Gewinn. Verrate uns doch mal, wie hoch der denn so wäre und, welche Einkünfte in welcher Höhe ansonsten so im Jahr anliegen.

Also normales Gehalt ist Brutto 2600 € pro Monat. Ich würde neben meinem Job einen Werkvertrag einmalig erfüllen von 3000 € Brutto. Das wäre auch reiner Gewinn, da keinerlei kosten für mich damit verbunden wären. Ich kann das alles an meinem Rechner erarbeiten.

Du kannst ja noch mal genauer darüber nachdenken, ob Du wirklich keine weiteren Ausgaben in diesem Zusammenhang hast. Meistens hat man nämlich welche.

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Dazu gehst Du in einen Einkommensteuerrechner, gibst dort 31200 als Jahresbrutto an. Die Steuern merkst Du dir.

Dann gibst Du 34200 an. Vom Ergebnis ziehst Du die Steuer aus der ersten Rechnung ab. Diese Differenz sind die Steuern, die Du auf die 3000 zahlen musst.

Da kommt 1037,06 € raus. Also würden von den 3000 € nur 1962,94 € übrig bleiben... Man muss also bei einem Werkvertrag mit ca. 1/3 Abzügen rechnen, wenn man alleinstehend ist....Ich dachte immer, dass ein Werkvertrag weniger Abzüge hat als ein Dienstvertrag.....

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@Kaffeetasse123

Sie verwechseln hier Grundlegendes.

Das, was man im Allgemeinen als "Abzüge" bezeichnet, sind die Sozialabgaben.

Die gibt es bei einem Werksvertrag nicht.

Was jedoch anfällt, sind die Steuern. Und diese richten sich nach dem Steuersatz, der sich rechnerisch ergibt.

Sie zahlen auch nicht Steuer auf den Werksvertrag, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Aber das hat Ihnen ja die Probeberechnung schon mitgeteilt.

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