Umzugskosten / Umzugspauschale bei befristeter Auswärtstätigkeit
Hallo zusammen,
ich wurde von meinem Arbeitgeber befristet an einem anderen Standort eingesetzt. Angestellt war ich jedoch noch an meinem ursprünglichen Standort wo auch mein Lebensmittelpunkt liegt/lag.
Ich habe im Rahmen der Auswärtstätigkeit nicht im Hotel sondern in einer Ferienwohnung/Zimmer/WG gewohnt. Hierfür musste ich einige Dinge wie z.B Möbel transportieren, da die Ferienwohnung/Zimmer/WG nicht immer komplett möbliert war.
Zuhause hatte ich keinen eigenen Hausstand mehr bzw. nur noch ein möbliertes Zimmer im meinem Elternhaus, für das ich keine Miete zahlen musste. => Somit liegt keine doppelte Haushaltsführung vor!?
Kann ich trotzdem die Umzugskosten aufgrund der befristeten Auswärtstätigkeit geltend machen? Oder geht das nur bei doppelter Haushaltsführung?
Vielen Dank schon mal und beste Grüße Hans
2 Antworten
Wenn mich nicht alles täuscht, dann kann man die Kosten nur geltend machen, wenn an einer Stelle eine Wohnung gekündigt - und an anderer Stelle eine neue Wohnung angemietet wird und Du jeweils mit Deinem kompletten Hausrat dorthin umgezogen bist.
Oder eben eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, die in Deinem Fall nicht in Frage kommt.
Achja: Ich hatte in meiner Steuererklärung die Umzugspauschalen angegeben, welche mir vom Finanzamt aber nicht zuerkannt wurden mit der Begründung, dass keine doppelte Haushaltsführung vorliegt.