Umzugskosten / Umzugspauschale bei befristeter Auswärtstätigkeit

2 Antworten

Wenn mich nicht alles täuscht, dann kann man die Kosten nur geltend machen, wenn an einer Stelle eine Wohnung gekündigt - und an anderer Stelle eine neue Wohnung angemietet wird  und Du  jeweils mit Deinem kompletten Hausrat dorthin umgezogen bist.

Oder eben eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, die in Deinem Fall nicht in Frage kommt.

Achja: Ich hatte in meiner Steuererklärung die Umzugspauschalen angegeben, welche mir vom Finanzamt aber nicht zuerkannt wurden mit der Begründung, dass keine doppelte Haushaltsführung vorliegt.