Mietspiegel in Wohngemeinschaft?

2 Antworten

Der Vermieter sollte sich schon an den örtlichen Mietspiegel halten, aber er hat auch bei der Miete gewissen Gestaltungsfreiraum. So zählt in diesem Fall nicht nur der von Dir alleine genutzte Wohnraum sondern auch zu 1/3 die von den beiden Mitbewohnern gemeinsam benutzte Wohnfläche sowie auch anteilig die anderen zum Mietobjekt gehörenden gemeinsam genutzten Flächen wie z.B. Flur . . .

Es gibt durchaus einige Punkte, die bei einer WG eine Ausnahme im Mietrecht darstellen. aber die Ermittlung der ortsüblichen Miete pro Quadratmeter gehört nicht dazu. Hierfür gilt das Gleiche wie für eine Wohnung.

Wenn der Preis also bereits jetzt über der ortsüblichen Höhe ist, wird es der Vermieter sehr schwer haben, die Mieterhöhung so zu begründen, dass sie einer juristischen Prüfung standhalten würde.

Andri123  24.11.2019, 21:08

Hier handelt es sich aber vermutlich um die Untervermietung eines Zimmers mit Nutzungsrecht an den Gemeinschaftsräumen. Da entfällt m.E. der Mietspiegel. Auch wäre eine Kündigung ohne Begründung und mit verringerter Frist möglich?

Was meinst Du?

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Aivas  25.11.2019, 06:41
@Andri123
mit Nutzungsrecht an den Gemeinschaftsräumen

Ja richtig. Ein Nutzungsrecht ist gegeben in einer WG. Aber das hebt nicht die Gültigkeit des Mietspiegels auf. Die Mietsache ist das Zimmer. Gemeinschaftliche Räume gehören nicht zum Wohnfläche. Bei einer Wohnung zählen Keller und Waschkeller, Fahrradraum auch nicht zum Wohnfläche.

Wenn man den Preis laut Mietspiegel ermittelt, dann erhält man eine Preisspanne, zwischen der der Preis pro qm liegt. Üblicherwiese gilt hier der Mittelwert. Man kann etwas nach oben abweichen für die vorhandene Ausstattung, die durch die Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen gegeben ist. Aber generell gilt der Mietspiegel auch für ein WG Zimmer.

Auch wäre eine Kündigung ohne Begründung und mit verringerter Frist möglich?

Ja, wenn der Vermieter auch in der WG wohnt, ist das gemäß §573a II BGB möglich.

Ich weiß, worauf du hinaus möchtest, nämlich dass der Mieter auch einfach gekündigt werden könnte wenn er nicht zustimmt. Aber wenn die Wohnsituation in der Stadt schwierig und angespannt ist, könnte vielleicht die Mietpreisbremse gelten. Und dann könnte der Vermieter auch nicht nach Belieben den Preis für einen neuen Mieter festsetzen.Es gibt viele Aspekte mehr zu überlegen als es aus einer Fragestelleung hier möglich ist.

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