Umsatzsteuer - Schadenersatz?

1 Antwort

Schraubenschlüssel, Hausschlüssel?

Hat der Kunde die Schlüssel bekommen um in ein haus zu gehen und was zu reparieren?

Oder ist der Kunde mieter in einem Haus des Unternehmers?

Der Sachverhalt ist etwas dünn, aber ich sage mal, es sieht so aus, als wäre es ein nicht steuerbarer Umsatz, weil keine Leistung vorliegt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoBecker  03.11.2013, 18:37

Zwei Experten, drei Meinungen....

Ich sehe es anders.

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mas23 
Fragesteller
 03.11.2013, 18:56

Es handelt sich um Türschlüssel, diese werden an die Subunternehmer weitergegeben, damit diese Zugang haben um arbeiten zu können.

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EnnoBecker  03.11.2013, 19:00
@mas23

Da habe ich ja ganz gute Karten mit meiner Rechtsauffassung.

Du hast halt Schlüssel verkauft.

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wfwbinder  03.11.2013, 19:08
@EnnoBecker

stimmt war ein unvollständiger Sachverhalt.

Es war von Kunde die Rede und nicht von einem Subunternehmer.

Wenn man sich hier auf eines verlassen kann, dann darauf, dass die Sachverhalte unvollständig, oder verfälscht sind.

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mas23 
Fragesteller
 03.11.2013, 19:10
@wfwbinder

die Schlüssel gehen aber nicht ins Eigentum über. Das heißt es ist eine sonstige Leistung nach? Reverse Charge?

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wfwbinder  03.11.2013, 19:11
@mas23

Wieso ist ein Subunternehmer ein Kunde? Es ist der Auftragnehmer des Hauptauftragnehmers, bzw. der Generalunternehmer, oder Hauptauftragnehmer ist der Auftraggeber des Subunternehmers.

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mas23 
Fragesteller
 03.11.2013, 19:21
@wfwbinder

okay, mein Fehler. Es handelt sich um einen Subunternehmer.

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EnnoBecker  03.11.2013, 19:43
@wfwbinder

Es ist der Auftragnehmer des Hauptauftragnehmers, bzw. der Generalunternehmer, oder Hauptauftragnehmer ist der Auftraggeber des Subunternehmers.

Vielen Dank. Bis zu dieser Aussage hatte ich ja noch alles verstanden.

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mas23 
Fragesteller
 03.11.2013, 19:54
@EnnoBecker

jetzt bin ich verwirrt:

Das heißt es ist eine sonstige Leistung? Reverse Charge?

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wfwbinder  04.11.2013, 19:00
@mas23

Nochmal zur Sicherheit: Wo liegt die Wohnung, für die die Schlüssel sind? Was sollte der polnische Subunternehmer machen? Wer hat die Schlüssel machen lassen, der Wohnungseigentümer, oder Sie als Hauptunternehmer?

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EnnoBecker  04.11.2013, 19:22
@wfwbinder

Also, wir sind uns doch einig, dass die leistung, über die hier abgerechnet wird, "Überlassung eines Schlüssels" heißt.

Umsätze im Zusammenhang mit einem Grundstück haben wir immer dann, wenn man das Grundstück betreten muss, um die Leistung auszuführen. Um jemandem einen Schlüssel zu überlassen, muss man das Grundstück nicht betreten.

Also sind wir - vorausgesetzt, der Pole hat sich als Unternehmer identifiziert - im § 3a (2) UStG.

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