Mehrwertsteuer bei Wareneinkauf in EU-Ausland?

2 Antworten

Der Einkauf von Waren in Polen zur Verbringung nach Deutschland und Verkauf in Deutschland stellt einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne de § 1a UStG dar.

Voraussetzung dafür ist, dass Du kein Kleinunternehmer bist oder aber wenn Du Kleinunternehmer bist, Du dann mit USt-ID auftrittst oder aber die Lieferschwelle von 12.000 € pro Jahr überschreitest.

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb muss die Ware hier in Deutschland mit 7 oder 19 % Umsatzsteuer besteuert werden. Polnische Umsatzsteuer fällt nicht an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Frommwood  14.01.2021, 21:14

Bleibst Du Kleinunternehmer und kaufst mit USt-ID in Polen ein, musst Du die innergemeinschaftlichen Erwerbe hier in Deutschland anmelden und die Steuer darauf zahlen. Das war’s.

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lenita19 
Fragesteller
 15.01.2021, 09:22

Dankeschön für die Erklärung!

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Dei Darstellung von @Frommwood ist grundsätzlich richtig, ich bevorzuge aber einen anderen Weg der Überlegungen. Ich bin nur in Sachen des "Verbringens" anderer Ansicht. weil das nur gelten würde, wenn Du in Polen eine Niederlassung hättest, die Käufer ist. Dann wäre der Transport nach Deutshcland zu Deinem Unternehmen das Verbringen.

Wer sind Deine Kunden? Privatleute, oder Unternehmer? Verkaufst Du überwiegend an Unternehmer/Gewerbetreibende, ist die Regelbesteuerung immer günstiger.

Sind Deine Kunden Privatleute, kann es zu einem Rechenexempel wegen des höheren USt-Satzes in Polen werden.

Wenn Du in Polen mit Ust ID-Kaufst, zahlst Du statt z. B. 1.230,- brutto, nur 1.000,- netto.

In Deutschland ist es ein inngemeinschaftlicher Einkauf, kostet 190,- Euro Umsatzsteuer, die aber als Vorsteuer abzugsfähig sind, bei Regelbesteuerung.

Als Kleinunternehmer nicht, da wäre Dein Einkauf 1.190,-.

Dann ist es eben die Frage, verkaufst an Unternehmer, ist es für den Egal, ob Dein Preis 1.500,- netto + 19 % Umsatzsteuer 285,- = 1.785,- Euro ist, oder 1.500,- als Kleinunternehmer. Für einen Unternehmer ist es egal.

Für eine Privatperson natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
lenita19 
Fragesteller
 15.01.2021, 09:23

Danke für die hilfreiche Erklärung mit Rechenbeispiel! Ich verkaufe an Privatkunden.

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Frommwood  15.01.2021, 10:07

Danke für die Kritik...war etwas unglücklich einen steuerrechtlichen Begriff in einer laienhaften Beschreibung zu verwenden 👍🏼

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wfwbinder  15.01.2021, 10:16
@Frommwood

Du bist ja Fachfrau/-mann, wie das Profil sagt, aber hier etwas kürzer dabei als ich (ich glaube ich war der 4., oder 5. bei Finanzfrage am Anfang.

Das ist das Hauptproblem was man hier hat. Man muss fachlich korrekt sein, weil sonst die anderen Fachleute kritisieren, dass man fachlich unkorrekt ist und auf der anderen Seite muss man so formulieren, dass es ein Laie verstehen kann.

Dazu manchmal noch die detektivischen Fähigkeiten, um die Sachverhalte zu verstehen.

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