Nach Vollstreckung - Inkassobüro Vergleich anbieten?
Hallo guten Tag,
wir haben eine offen Forderung von Vodafone (aus 2017) über nicht bezahlte Telefonrechnungen in Höhe von rund 700 Euro. Da dies nicht bezahlt werden konnte, kamen von Vodafone erst Mahnandrohungen mit Sperrung und dann eine Rechnung über die ursprüngliche Forderung plus 400 Euro Schadenersatz (für den Basispreis). Auch diese Rechnung konnte nicht bezahlt werden.
Der säumige Kunde schrieb daraufhin einen Brief an Vodafone mit der Erklärung, warum die Rechnung nicht bezahlt werden konnte (Arbeitsplatz verloren) und die Bitte, die Rechnung nochmal zu überprüfen und einer Ratenzahlung zuzustimmen. Seitens Vodafone kam keine Reaktion, stattdessen wurde ein Inkassobüro beauftragt.
Es kamen nun diversen Mahnungen des Inkassobüros ohne dass gezahlt wurde und anschließend ein Mahnbescheid, dem nicht wiedersprochen wurde. Stattdessen schrieb der säumige Kunde, dieses Mal ans Inkasso-Büro, ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung der Gesamtsumme und Bitte um Ratenzahlung - ohne Reaktion des Inkassobüros. Anschliessend wurde der Vollstreckungsbescheid zugestellt und es erfolgte ein Schufa Eintrag. Pfändung ist nicht möglich gewesen, da das Einkommen zu niedrig ist und nicht zu pfänden (Ausbildung noch 2 1/2 Jahre mit 400 Euro Nettoverdienst!). In regelmäßigen Abständen kommen seitdem vom Inkassobüro Schreiben mit der Bitte um Bezahlung. Die ursprüngliche Rechnung entstand im Oktober 2017, der Pfändungs- und Überweisungbeschluss ist vom Mai 2018.
Nun möchte eine Verwandte dem säumigen Kunden helfen und möchte einen Vergleich anbieten.
Macht das Sinn? Wird der Vergleich an das Inkassobüro oder an den Gläubiger gesandt? Wie hoch kann/soll der Vergleich angesetzt werden?
Gesamtsumme inzwischen bei knapp 1.700 Euro - 1.100 ursprüngliche Forderung, der Rest Kosten des Inkassobüros mit folgender Aufschlüsselung:
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (169 Euro), Ermittlungen Umsatzsteuerrelevant (12,55 Euro), Bonianfrage vor MB, GK Mahnbescheid (35,50 €), RA-Geb. Mahnbescheid (135 Euro), RA-Geb. Vollstreckungsbescheid (57,50 €), Verfahrensgebühr für die Vollstreckung (54 €), GK Pfüb (20 €), GV-Kosten Pfüb (3 Mal für je 21,25 € bzw. 34,96 €). Ist dies alles rechtens??
Soll der Vergleich ans Inkassobüro oder an den Gläubiger gerichtet werden?
Wir würden uns sehr über Hinweise freuen, wie wir am besten weiter vorgehen.
Vielen lieben Dank.
Christine
2 Antworten
Sucht eine kostenlose Schuldnerberatung in der Nähe. Die können sich die Unterlagen ansehen und kennen sich mit solchen Dingen aus.
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- Ich würde NIEMALS einen Mahnbescheid ignorieren und es zu einem VB kommen lassen. Damit wären alle Forderungen bestandskräftig und vollstreckbar, selbst die oft zu hohen Inkassokosten (Die hier aufgrund der Kenntnis von der Situation des Schuldners gänzlich rechtswidrig sind). Ferner muss der Schadenersatz der Höhe nach geprüft werden. Es gilt Grundpreis bis reguläres Vertragsende x 50% als Maximum möglichen Schadenersatzes. Ist jetzt eh zu spät, das Dingen ist tituliert.
- Ratenzahlung ist immer eine Kulanzleistung des Gläubigers auch einem Vergleich muss nicht zugestimmt werden. Man sollte sich immer an den Gläubiger selbst halten und versuchen das Inkassobüro aus o.g. Gründen außen vor zuhalten.
Hallo Kevin,
ich würde mich sehr über eine weitere Hilfe von Dir freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Gabriele Siebert
Hallo Kevin,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bin ganz Deiner Meinung, der "junge" Mann hat leider alle Briefe/Mahnung irgendwann ignoriert, Umschläge nicht mehr aufgemacht und so kam es bis zur Vollstreckung.
Wenn jetzt ein Vergleich angestrebt wird mit einer Einmalzahlung, wie hoch sollte dieser vorgeschlagen werden? Direkt an den Gläubiger? Was ist mit den Kosten, die das Inkassobüro veranschlagt hat (habe sie oben einzeln aufgeschlüsselt). Besteht überhaupt eine Aussicht, dass so ein Vergleich Erfolg bringt?
Vielen Dank schon mal.