Trennung - Kredit und Grundschuld je 50/50?
Hallo,
Ich habe nun schon einiges zum Trennung (nicht verheiratet) und Möglichkeiten zur Regelung des Kredit und Grundschuld gelesen.
Zwangsversteigerung ist sicher das schlechteste. Daher meine Frage, ob man das Haus nicht auch verkaufen kann wenn beide Parteien friedlich sind und das Haus nicht wollen. Meines Wissens nach, kann man den Kredit auch vor den 10 Jahren ablösen (gegen zusätzliche Kosten natürlich)
Ich bedanke mich vorab für Antworten.
4 Antworten
Im friedlichen Einvernehmen geht fast alles.
Man kann in ruhe einen Käufer finden, bekommt einen besseren Preis und kann sich mit der Bank einigen.
Auch denen ist es lieber, als dass sie im Notfall evtl. Geld verlieren.
UnterUmständen wird ein Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Ja klar, du zahlst alle Zinsen als wenn du den Kredig genommen hättest einfach direkt der Bank. Weniger nehmen die nur wenn du es vorher vereinbarst hast
Sandra:
Eine freihändige (statt zwangsweise) Veräusserung der Immobilie ist schon wegen des erzielbaren wesentlich höheren Kaufpreises stets vorzuziehen.
Die Lastenfreistellung durch eine vorzeitige Rückführung des Immobiliendarlehens kann beim Verkauf schon vor Ablauf der 10 Jahresfrist erfolgen (Ausnahme). Allerdings fällt i.d.R. eine mehr oder minder hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.
...mit Ablauf der Zinsbindung kann ein Darlehen ohne "Mehrkosten" (also Vorfälligkeitsentschädigung) gekündigt werden...bei Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren kann das Darlehen nach 10 Jahren (ab Vollauszahlung) jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden...