Grundschuld Eintragung bei gemeinsamem Haus auch nur für einen Partner möglich?

4 Antworten

Ich stimme meinen Vorrednern zu.

Kreditprüfung:

  1. Kann der Schuldner belastbar nachweisen, dass er Zinsen und Tilgung erbringen kann?

  2. Sind die Formalien erfüllt (Schufa, Einkommensunterlagen usw)?

  3. Besicherung. Hier wird man einer Eintragung, nur auf DEiner ideellen Hälfte nicht zustimmen. Auch wenn Dein Mann kein Bürge sein kann, wird er der dinglichen Absicherung auch auf seiner Hälfte zustimmen müssen. Eine Verwertung Deiner ideellen Hälfte isdt so gut wie unmöglich.

Dass das rein rechtlich geht, kann man ja schon dem Gesetz entnehmen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1114.html

Faktisch aber ist der Plan chancenlos. Welcher Kreditgeber würde sich denn schon mit der Sicherung nur durch Miteigentum zufrieden geben? Da wäre doch die Realisierung viel zu kompliziert.

Ich frage mich aber ohnehin nach der Sinnhaftigkeit des Plans. Es wäre ja durchaus möglich, wenn nur einer von Euch den Kredit aufnimmt, beide aber der Besicherung zustimmen.

Anzumerken erlaube ich mir, dass eine saubere Schufa-Auskunft ebenso wenig einen Kredit garantiert wie eine schuldenfreie Immobilie. Die Bank will doch wissen, ob Zins- und Tilgungszahlungen pünktlich erbracht werden können und da scheint offenbar bei Euch etwas im argen zu liegen.

Theoretisch ja, aber praktisch wohl kaum. Die eine Haushälfte wäre im Fall eines Schuldnerausfalls nur mit hohen Abschlägen veräußerbar, d.h. taugt als Sicherheit wenig. Warum jedoch diese abenteuerliche Konstruktion? Warum nehmt Ihr nicht gemeinsam ein Darlehen mit der gesamten Immobilie als Sicherheit auf? Das wird der Bank deutlich besser gefallen.

Bei Darlehen geht es um Besicherung und Leistungsfähigkeit.

  • Die Besicherung muß ausreichend den Ausfall abdecken und liquidierbar sein. Eure Immobilie erfüllt diese Anforderung ja anscheinend.

  • Die Leistungsfähigkeit der Schuldner zur Bedienung der Darlehensraten bis zur Tilgung muß plausibel bestehen. Dazu werden Selbstauskünfte herangezogen, die das freie Haushaltseinkommen berechnen. Wenn Du das alleine schaffst, gibt es doch kein wirkliches Problem, oder?

Fragensteller:

Dem Darlehensgeber stellen sich vor Darlehensgewährung folgende vier Fragen:

Bestehen ausreichend persönliche und dingliche Sicherheiten? Welche Maßnahmen sind zur Realisierung der Forderung erforderlich? Wie lange dauert es voraussichtlich bis zur Darlehensrückführung? Welche Kosten verursachen die Beitreibungsaktionen?

Im Falle der Einstellung der Zins- und Tilgungsleistungen wird der Darlehensgeber wegen seiner Forderung zunächst in das persönliche bewegliche Vermögen der Schuldners vollstrecken (z.B. Pkw, Lohn-/Gehaltsforderungen des Schuldners).

Bringt diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg, betreibt er aus der vollstreckbaren Grundschuld die Zwangsversteigerung der belasteten Immobilie.

Bekanntlich wird sich nur äußerst selten ein Bieter finden, der an dem Erwerb eines B r u c h t e i l s an einer Immobilie interessiert ist. Die Folge: Das Zwangsversteigerungsverfahren wird eingestellt. Dem Gläubiger bleibt dann nur noch abzuwarten, bis es irgendwann zur (freiwilligen) Veräußerung des Ganzen, also sämtlicher Bruchteile, kommt und er aus dem Verkaufserlös befriedigt werden kann. Zudem besteht hier noch das Risiko der Verjährungseinrede, was die Zinsen anbelangt, die älter als drei Jahre sind.

Deshalb wird sich kein seriöses Geldinstitut mit der dinglichen Besicherung eines Grundstücks-Bruchteils begnügen, sondern immer auf die Belastung sämtlicher Bruchteile bestehen.

Im übrigen gilt, dass mindestens ein Schuldner kreditwürdig sein muß.