Folgende Frage: Unverheiratetes Paar baut zusammen Haus. Trennung

3 Antworten

Da verwechselst Du zwei Dinge: Die Vermögensverhältnisse hast Du uns ja mitgeteilt, die sind 50/50. Die ganz andere Frage ist, ob es diesbezüglich Ausgleichsansprüche gibt und da betritt man ein Minenfeld: Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen die ganz genau diesen Fall betreffen.

Man behilft sich mit allgemeinen Rechtsinstituten wie der ungerechtfertigten Bereicherung und der BGB-Gesellschaft. Da stellt sich hier zwangsläufig die Frage nach den gegenseitigen Beiträgen zum gemeinschaftlichen Zusammenleben. Wer hat die Kinder betreut? Etwa die Freundin? Hat die denn in dieser Zeit einen Beruf ausgeübt? Ist die für die Kinderbetreuung bezahlt worden von Dir?

Alleine diese Fragen zeigen Dir, wie der Hase läuft, auf eine Gesamtabrechnung hinaus nämlich und es kann sein, dass Deine Ausgleichsansprüche bei Null liegen.

HilfeHilfe  27.03.2013, 14:36

das ist leider in den meisten Fällen so das sich der Mann ungerecht behandelt fühlt bei einer Trennung und dem finanziellen Ausgleich.

In diesem Bsp. kann man aber sehen das die Frau die Kinder betreut hat, keine Chance ihre Berufliche Laufbahn nachzukommen und einen schweren Wiedereinstieg mit Einkommenseinbußen haben wird.

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Gaenseliesel  27.03.2013, 14:54
@HilfeHilfe

In diesem Bsp. kann man aber sehen das die Frau die Kinder betreut hat

... ich kann nicht einmal erkennen, ob hier Mann oder Frau die Frage gestellt hat. Ist eine Vermutung von dir, HilfeHilfe ? ;-) K.

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Zunächst könne die "Schwiegereltern" von deiner Lebensgefährtin ihr Darlehen hälftig zurückfordern, da dessen Geschäftsgrundlage entfiel.

Je nachdem, wer von euch mit den Kindern weiterhin im Haus leben soll, wäre deren berechtigte Forderung von 65.000 EUR zzgl. Zinsen eher nur durch Verkauf ihres Miteigentumsanteils realisierbar sein.

Außerdem schuldet sie der Bank gegenüber als Kreditnehmerin vertragliche Hypothekenlast, auch gesamtschuldnerisch, also allein und in voller Höhe.

Ebenso als grundbuchliche Miteigentümerin die hälftigen weiteren Lasten (Steuern, Versicherungen, kommun. Abgaben, Reparaturen,...) wovon sie sich hiervon 1/2 fiktiver Mieteinnahmen abziehen kann.

Im Ergebnis kann man ihr da Eigentumsübergang bewirken.

G imager761

Es geht mir hauptsächlich um die Frage ob ich an die 130000 rankomme.

TopJob  27.03.2013, 17:00

Was meinst du damit? Dass deine Ex-Freundin dir einfach so die 130.000 EUR auszahlt? Das wird wohl so einfach nichts. Geld verlangen kannst du nur dann, wenn sie tatsächlich bereit ist dir es zu zahlen. Andernfalls müsste das Haus verkauft werden (notfalls Zwangsversteigerung). Aber selbst dann ist halt (wie oben beschrieben) die Frage, ob dir daraus tatsächlich 130.000 EUR zustehen.

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HilfeHilfe  27.03.2013, 21:48
@TopJob

na die 130 sind ja nicht weg ^^

stecken ja im haus ^^

ga gibts wohl stress mit den eltern

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imager761  29.03.2013, 10:05

Wie kommentiert hälftig über deine Eltern :-)

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