Gemeinsames Haus jedoch nur ein Kreditnehmer

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Es gibt Verträge (Darlehen, Bürgschaften), aus denen sich für Sie und Ihre Eltern Verpflichtungen ergeben. Das zählt. Wird die Immobilie verkauft, wird alles nach Recht und Gesetz aufgeteilt. Sollten Verbindlichkeiten übrig bleiben, stehen die im Darlehens- und Bürgschaftsvertrag genannten Personen dafür ein.

Das bedeutet, ich muss die Darlehnsverträge weiter bedienen, bzw. schauen, wie ich aus ihnen herauskomme und meine Exfreundin (wir sind nicht verheiratet) muss mir lediglich meinen Anteil des Hauses ausbezahlen? Es an einen Dritten zu verkaufen, hatten wir nicht vor; zumal sie unbedingt das Haus behalten will.

Ist es jedoch nicht so, dass wenn ich die Darlehnsverträge nicht weiter bezahle und das Haus in die Versteigerung geht, dass die Bank sich mittels Grundschuld ihr Geld zurückholt? Dann müsste meine Exfreundin doch auch mit ihrem Anteil haften- auch wenn sie kein Kreditnehmer ist, oder?

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@AndyH

Wenn Ihre ExFreundin das Haus behalten will und Sie und die Eltern aus den Verträgen raus wollen, geht das nur mit Zustimmung des Gläubigers. Der Gläubiger wird prüfen, ob die Bonität Ihrer ExFreundin ausreicht, den Kapitaldienst zu leisten. Sollte der Gläubiger daran Zweifel haben oder aber ganz einfach keine Lust haben, solvente Darlehensnehmer aus der Mithaftung zu entlassen, bleiben Sie im Spiel.

Da geht der Weg dann nur über den Verkauf der Immobilie. Da Ihre ExFreundin das aber auch nicht wirklich will - sie will die Immobilie ja behalten - läuft es auf eine Zwangsversteigerung hinaus. Keine prickelnde Aussichten. Wenn irgendwie möglich, sollte man sich gütlich einigen.

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@georgpuetz

Nunja, die Zinsen für einen Kreditvertrag bei einer anderen Bank sind heute deutlich besser als vor 3 Jahren. Sie würde das Haus über ihre Hausbank o.ä. finanzieren wollen. Die bestehenden Verträge will sie nicht übernehmen. Das ist ja das Problem.

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@AndyH

Bei vorzeitiger Darlehenskündigung wird in jedem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig sein. Ein Wechsel zu einer anderen Bank wegen der heute besseren Konditionen wird sich deshalb nicht rechnen.

Außerdem muss Ihre ExFreundin kreditwürdig sein. Vor drei Jahren waren Sie, Ihre ExFreundin und Ihre Eltern als Bürge erforderlich, um das Darlehen zu erhalten. Die finanzielle Situation Ihrer ExFreundin muss sich also extrem verbessert haben um ein Darlehen allein stemmen zu können.

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@georgpuetz

Aber da ich Darlehensnehmer bin, müsste ich doch die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Sie hat mit dem Darlehen ja nichts zu tun. Ich weiß nicht aus sicherer Quelle, ob sie kreditwürdig ist. Gehe aber aufgrund ihrer beruflichen Situation stark davon aus. Zudem gehören ihr laut Grundbuch ja schon 50%.

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