Strom zahlen, trotz nicht Nutzung?

3 Antworten

Ich hatte mich schon öfters mit dem Thema beschäftigt. Im Ergebnis habe ich den Anschluss bis zum Ende der Kündigungsfrist auf die ausgezogenen Mieter laufen lassen. Es geht letztendlich ja auch nur um die Grundgebühr, von ca. 10 bis 17 Euro, denn den Verbrauchsanteil des Abschlages bekommst Du ja über die Schlussabrechnung zurück.

Melania101113 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:02

Verstehe ich auch, aber kann man nicht einfach dann die Grundgebühr zahlen, da die Höhe, egal ob ich den Betrag wieder bekomme oder nicht, recht hoch ist, und die Wohbung in dem Sinne ja nicht genutzt wird. Auch wenn dafür trotzdem entstehen.

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Andri123  30.10.2019, 12:16
@Melania101113

Sprich mit dem Stromversorger, ob der Abschlag gesenkt werden kann. Falls der dazu nicht bereit ist und Du knapp bei Kasse bist... Es soll auch Leute geben, die einfach trotzdem selbst kürzen und eine Mahngebühr in Kauf nehmen.

Bei Grundversorgern ist der Abschlag oft erst im Folgemonat fällig, also im November für Oktober.

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Nein ich würde den Stromvertrag immer zum Auszug beenden. Weil sonst vielfach andere Strom verbrauchen, wenn die Wohnung irgendwie zugänglich ist, Das ist ein erhebliches Risiko, das weit über die Grundgebühr hinaus geht. Wenn der Vermieter jetzt Zugang zur Wohnung hat, und Licht brennen lässt, zahlst Du. Zugang muss er haben, da er ja wieder vermieten will und die Wohnung besichtigen lassen will.

So etwas geht nur, wenn niemand Zugang zur Wohnung hat. Dann must Du freilich immer hin, wenn die Wohnung besichtigt werden soll.

Da Du Dich beim Stromversorger abgemeldet hast, aber noch der Mieter bist, hast Du den schwarzen Peter dem Vermieter zugeschoben. der Stromversorger will entweder eine Grundgebühr sehen oder er kappt die Stromversorgung (Zählerausbau)- Die Wiederinbetriebnahme ist mit höheren Gebühren verbunden und die Wohnung ist ohne Stromversorgung kaum vermietbar. Zudem hat die Unterbrechung der Stromversorgung auch den Nachteil, dass der Bestandsschutz wegfällt, wenn sich die technischen Vorgaben inzwischen geändert haben. Daher sollte der Vermieter aus Eigeninteresse schon die Grundgebühren weitertragen. Aber dazu ist er nach der telefonischen Reaktion zu urteilen nicht bereit.

Melania101113 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:06

Ich würde die Grundgebühren ja zahlen, ich habe nur nicht verstanden wieso da jetzt so ein "Drama" entsteht, da der Stromverbauch über mich läuft und die Zuständigen Mitarbeiter des Versorges meinten das dies kein Problem sei, da ich Umgezogen bin und somit eine Sonderkündigung anfalle.

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Snooopy155  30.10.2019, 12:16
@Melania101113

Das ist alles korrekt, und der Stromversorger will Dich als Kundin halten. Aber der Vermieter steht halt dann vor dem Problems, dass für die Kosten geradestehen muß. Dein Stromversorger hat aber sicher nichts einzuwenden, wenn Du bis zum Laufzeitende Deiner Mietzahlung auch die Stromkosten übernimmst.

Aber da der Vermieter Deinen Nachmietervorschlag abgelehnt hat, ist zu unterstellen, dass ein nahtloser Übergang durch die Mieter sowieso nicht stattfinden wird und dann hat er die gleiche Problematik halt nur ein oder zwei Monate später.

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