Stromkosten Warmmiete

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Es sit doch relativ einfach, Es gibt ja einen Mietvertrag und dort sind sowohl die Kaltmiete festgehalten als auch was alles zu den Nebenkosten zählt, die einmal jährlich abgerechnet werden. Ist dort die Leistung "Strom" nicht explizit aufgeführt, dann mußt Du auch nichts zahlen und eine Nachzahlung läuft ins Leere. Da es keinen eigenen Unterzähler gibt müßte im Mietvertrag ebenfalls genannt werden mit welchem Verteilschlüssel die Stromkosten umgelegt werden. Fehlt dieser Passus, können auch keine Stromkosten umgelegt werden.

Hart bleiben, wenn das Geschilderte zutrifft wird jegliche Klage des Vermieters abgewiesen werden.

wie gesagt im Mietvertrag steht: 370.-€ plus 50 .-€ Nebenkosten = Warmmiete 420.-€. Über Strom ist nichts weiter aufgeführt. Ich war heute auch schon beim Mieterschutzverein. Dort sagte man mir, dass meine Vermieterin keine Nebenkosten mehr abrechnen darf. Nach dem Termin fragte mich meine Mutter wie das denn mit dem Strom geregelt sei, so kam dieses Thema erst auf. Der Berater vom Mieterschutz ging wahrscheinlich davon aus, dass ich meinen Strom direkt mit den Stromanbieter abrechne. Deshalb habe ich heute abend diese Frage ins Forum gestellt. Hätte ich heute vormittag bereits das Problem gewusst, hätte ich es beim Mieterschutzbund auch erwähnt, aber da war es dann schon zu spät...

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...und eine Nachforderung läuft ins Leere .....

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Wenn Du keinen eigenen Stromzähler hast, aber natürlich dennoch Strom beziehst, muss man den Mietvertrag genauestens nach den vereinbarten oder eben nicht vereinbarten Neben-/Betriebskosten analysieren. Bisweilen reicht der unscheinbare Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKoV). Ob es sich um Abschlagszahlungen oder Pauschalen für die Nebenkosten handelt, läßt sich aus Deiner Aussage "Nebenkosten € 50,-" nicht erkennen.

Es ist nun schwierig, ohne hellseherische Fähigkeiten Deinen Vertragstext zu analysieren. Hieraus folgen zwei Auswege: Text nachliefern oder selber mutig Rechtsberatung aufsuchen und dafür zahlen.

um die Stromkosten und dem Anbieter kümmert man sich im allgemeinen selbst als Mieter. Wo soll denn der Zähler deiner Wohnung sein? Der Vermieter zumindest wird ihn dir wohl zeigen können. Wie schon gepostet wurde, liest man vor Einzug und bei Auszug seine Zählerstände ab um vom Stromanbieter eine korrekte Endabrechnung zu bekommen. Musst du schnellstens nachholen, damit du wenigstens einen Abschlusswert hast, den du nachvollziehen kannst. K.

hallo Gänseliesel, für meine Wohnung gibt es keinen eigenen Stromzähler. Liegt es nun in meiner Verantwortung wenn der VM die gemeinschaftlichen Stromzähler bei meinem Einzug nicht abgelesen hat, wovon ich ausgehe? Der VM muss doch mir meine Kosten nachwiesen, oder?

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Ich hätte mich mit diesem Problem einfach mal an die zuständigen Stadtwerke gewandt. Nicht das Du nachher noch einen Haufen Schulden durch eine Nachforderung bekommst. Mich wundert es aber, das Dich der Stromversorger nicht von alleine angeschrieben hat. Außerdem empfehle ich, die Preise der Stromanbieter zu vergleichen, z.B. bei http://stromvergleich-kostenlos.org/. Dadurch lässt sich wirklich sehr viel Geld sparen.

normalerweise ließt man bei der übergabe auch alle zählerstände gemeinsam ab (heizung, wasser und strom) und schreint dies in ein übergabeprotokoll. so was gab es nicht?

nein es gab keinerlei Übergabeprotokoll meine Vermieterin ist die Mutter einer Schulfreundin, da hatte ich auch ein Stück weit Vertrauen und habe auch nichts hinterfragt. Jetzt wo es riesen Ärger gibt ist guter Rat teuer. Ich glaube auch nicht, dass die VM bei meinem Einzug die Stromzähler abgelesen hat. Wie gesagt es war nie die Rede davon, dass noch Stromkosten dazu kommen

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@andi50

ja und die Mutter ist sicher davon ausgegangen, dass du dich auskennst. Du kannst auch als Mieter nicht verlangen, es sei denn es steht im Mietvertrag, dass die Vermieterin deinen persönlich verbrauchten(in deiner Wohnung) Strom bezahlt ! Falls ihr doch einen gemeinsamen Zähler haben solltet, müsst ihr euch wohl einigen.

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