Sind Wohnungsbesichtigungen durch Kaufinteressenten während des harten Lockdowns erlaubt?

2 Antworten

Nein, Fotos müsst Ihr nicht zulassen. Würde ich auch keinesfalls machen, die stehen dann bei immobilienscout24 oder so incl. Eurer persönlichen Einrichtung.

Ansonsten würde ich immer nur eine Person zur Zeit einlassen, die auch eine FFP2-Maske trägt und nichts anfasst. Soll der Vermieter halt eine kaufen. (Ich hab neulich eine ffp2 spendiert für einen handwerklichen Besucher, aber ich hatte auch gerade 40 Stück bestellt.)

Wenn Ihr den Zugang verweigert, hat zuerst der Vermieter ein Problem.

Dann kann halt nur der potentielle Käufer die Wohnung besichtigen - ohne "Familienentourage".

Der Vermieter hat uns nicht um Erlaubnis gefragt, er sagte uns nur es werden Fotos gemacht.

Und dazu sagt ihr .... nein ....

Fotografieren innerhalb Eurer Privaträume müsst ihr garantiert nicht zulassen. ( Ich würde Interessenten dazu veranlassen ihr/e Handy/s auf einem Schränkchen an der Wohnungstür zu hinterlegen.)

Desweiteren haben die "Besucher" Masken zu tragen und selbst Schuhüberzieher kann Dein Vermieter für seine Interessenten bereithalten.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/verhalten-mieter-besichtigung/

Hier einige allgemeine Infos :

Kann ich von den Kauf- bzw. Mietinteressenten verlangen, dass sie sich ausweisen?

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 17. 06. 1993 – 461 C 2972/93 – hat der Mieter ein Recht darauf, sich von den Kaufinteressenten, die die Wohnung besichtigen möchten, den Ausweis zeigen zu lassen und deren Namen zu notieren. Das Gleiche muss für Mietinteressenten gelten.