Abfindung zurück zahlen bei Erwerbsminderungs Rente

1 Antwort

Dein Aufhebungsvertrag wurde doch zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber geschlossen. Solange in diesem Vertrag nicht eine derartige Klausel der Rückzahlung eingebunden wurde oder dass der Aufhebungsvertrag gegenstandslos ist, wenn ab 01.12.2011 eine volle EU-Rente gewährt wird - und so etwas wäre eigentlich sehr ungewöhnlich - solange kann auch nichts zurückgefordert werden.

So denke ich das eigentlich auch, aber da man mir geraten hat, mich allseitig zu informieren, habe ich natürlich keine Ruhe mehr gefunden und hier auch gefragt.

Danke für die Antwort.

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