Unstimmigkeiten bei der Versteuerung meiner Abfindung

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Laut Abrechnung wurden mir auf die 15.000 € damit 4135 € Lohnsteuer, 227 € Soli und 372 € Kirchensteuer verhängt. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet hier die Fünftelregelung anzuwenden? Kann sowas nachträglich geschehen oder muss ich im Zweifelsfall bis 2014 auf mögliche Rückzahlungen warten?

Vielleicht willst Du Dir mal den Abfindungsrechner von http://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner.html herunterladen.

Damit kannst Du genau nachvollziehen, welche Bedingungen wie bei der Fünftelregelung zu berücksichtigen sind und ob Deine Abfindung also vorläufig richtig besteuert wurde. Denn genau lässt sich erst bei der Steuererklärung die Steuerlast ermitteln.