Steht mir als Hausfrau etwas zu?

5 Antworten

Hier die gesetzliche Bestimmung:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1361.html

Dir steht angemessener Unterhalt zu, nicht aber ein Anteil an der Steuerrückerstattung zu.

Wir wissen ja weder, wie die finanziellen Verhältnisse in der Ehe sind, noch, wie hoch der gewährte Unterhalt ist. Unterhaltsverpflichtete mogeln sich da gerne in die eigene Tasche.

Er hat die Steuern gezahlt - er hat die Steuern (zum Teil) wiederbekommen. Da steht dir gar nichts zu.

Du hast deinen ganz normalen Unterhaltsanspruch, siehe Antwort von Privatier59 vor 4 Stunden.

Dir stand auch während der Zeit als Hausfrau ein Taschengeld zu! (dazu googeln !)

Wenn du nicht gerade das "Schicksal" mit Carmen Geiss teiltest, hast du als Hausfrau während der gemeinsamen Zeit, nicht nur für das leibliche Wohl deines Gatten (u. Kinder) gesorgt, sondern Heim und Hof in Schuß gehalten. Aus Sicht manche Männer, ist dies aber eher Spaß an der Freud für eine Ehefrau und Mutter !

Kannst diese Jahre ja mal gegen rechnen... da reicht die Steuerrückzahlung bestimmt nicht.

Wie sieht denn eure Unterhaltsregelung aktuell aus? Falls du Unterhalt bekommst, wonach wurde der berechnet? Habt ihr euch schon auf bestimmte Beträge geeinigt?

Üblicherweise zählt zum bereinigten Nettoeinkommen auch eine Steuererstattung. Aber hier fehlen einfach zu viele Infos für eine Einschätzung.

Bezüglich der Steuerrückzahlung glaube ich ja nicht an einen Anspruch.

Aber im Zuge des Versorgungsausgleiches wirst Du die Hälfte seiner erwirtschafteten Rentenpunkte während der Ehe erhalten.