Spielplatz in EZW-Anlage: Müssen alle Eigentümer (z.B. Kinderlose) Spielplatzrenovierung bezahlen?

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der Spielplatz gehört mit zum Gemeinschaftseigentum und wenn dieser von Anfang an vorhanden war, dann müssen auch Aufwendungen zum Erhalt von allen Miteigentümern getragen werden.

Genauso wie man sich am Unterhalt für einen Fahrstuhl beteiligen muss, selbst wenn man eine Wohneinheit im EG besitzt.

Leider werden allzuoft auch die Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft, die sich beim Besitz von Eigentumswohnungen ergeben, nicht ausreichend bedacht.