Sind Kosten für eine Badrenovierung auf den Mieter umlegbar?

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Eine Renovierung reicht zu einer Mieterbeteiligung an den Kosten nicht aus. Leider beschreibst Du nicht, wie die Renovierung aussieht und was gegenüber vorher verändert wurde.

Die Maßnahmen müssen als "Modernisierung" schon eine Gebrauchswertsteigerung beinhalten, z. B. der erstmalige Einbau von Wanne oder Dusche, eines WC (statt eines Plumpsklos), damit sie teilweise (nach Abzug der ohnehin notwendigen Renovierung, z. B. Anstrich, Fliesenerneuerung) mit 11 % p.a. umlagefähig sind.

Ein Merkblatt findest Du unter: http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisierung.html