Dachfenster der Eigentumwohnung undicht - Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft??

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du glaubst, eine einfache Antwort bekommen zu können? Da hast Du aber nicht mit den Juristen gerechnet. Es wird nämlich kompliziert:

Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Jede anderweitige Bestimmung in der Teilungserklärung ist NICHTIG. Reparaturen an den Fenstern darf daher nur die WEG bzw. der WEG-Verwalter vornehmen.

ABER: Man darf zu den Reparaturkosten Vereinbarungen treffen, insbesondere den jeweiligen Eigentümer an Kosten beteiligen. Schau dazu in die Teilungserklärung.

Hier gibt es Lesestoff zum Thema:

http://www.fibucom.com/index.php/instandhaltungen/fenster-gemeinschaftseigentum-sondereigentum-oder-beides-ein-bisschen.html

Wenn sie undicht sind solltet Ihr den Verwalter informieren und um Austausch bitten oder für die nächste Eigentümerversammlung als TOP: Fensteraustausch aufnehmen lassen. Es kann ja sein, dass andere Wohnungen auch neue Fenster benötigen. Gerade im Rahmen der jetzt erstellten Energiepässe (Pflicht), kann es ein positiver Bewertungsgrund sein, wenn alle Fenster den aktuellen Wärmedämmungen entsprechen. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich bei Euch um ältere, eventuell auch noch Holzfenster, handelt.

Die Frage bezieht sich auf DACH-Fenster, welche die Eigenschaft haben, in der Dachfläche ansässig zu sein...! :-)

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@mig112

Mensch bist Du pingelig ;-)) Fenster is Fenster, ob Dach-oder Klo.

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