Spekulationssteuer bei gemischte Schenkung
Hallo, habe folgende Frage. Meine Mutter hat im Nov. 2010 eine Wohnung für 46.000 EUR gekauft, in der ich im Januar 2011 eingezogen bin und zurzeit noch bewohne. Im August 2010 hat meine Mutter mir die Wohnung geschenkt als Gegenleistung habe ich ihr 10.000 EUR gegeben. Das Geld wurde für die Renovierung ausgegeben. Das Geld wurde gleich nach dem Kauf der Wohnung ihr überwiesen. Diese Gegenleistung steht auch im not. Vertrag. Jetzt nach 4, 1/2 Jahre möchte ich die Wohnung verkaufen, weil ich Zwillinge habe und die Wohnung zu klein ist. Ein Interessent würde die Wohnung für 75.500 EUR kaufen. Meine Frage nun: Fällt die Spekulationssteuer an und wenn ja in welcher Höhe?
Ich bitte um eine Antwort.
Vielen Dank. Gruß Kati
3 Antworten
Da Du in den Jahren von 2010 bis 2014 (sogar durchgehend) dort gewohnt hast, fällt keine Einkommensteuer auf den Gewinn an.
Bei einer unentgeltlichen Übertragung (Schenkung), ist für die Berechnung der 10 Jahresfrist, ebenso wie bei Erbschaften, der Zeitpunkt des Erwerbs durch den Schenkenden entscheidend.
Die 10 Jahresfrist ist also erst an dem Novembertag erfüllt, der dem entspricht an dem die Wohnung im November 2010 gekauft wurde. Also im Nov. 2020.
Damit wäre es ein privates Veräusserungsgeschäft gem. § 23 und Einkommensteuerpflichtig.
Nun wäre noch die zweite Bedingung nach § 23 zu prüfen. § 23 Abs. 1 Nr. 1 letzter Satz. Es fällt nicht unter die Einkommensteuer, wenn die Wohnung im Jahr der Veräußerung (2014) und in den 2 vorangegangenen Jahren (2012,2013) ausschließlich zu eigenen Wohnzwecke gedient hat.
Dies ist der Fall.
Daher keine Einkommensteuer auf den Gewinn.
Kleine Rückfrage, wie konnte Dir Deine Mutter im August 2010 eine Wohnung schenken, die sie erst im Nov. 2010 gekauft hat?
Brauchst Du nicht, denn man liest die Kommentare.
Wie schon geschrieben, ist sowieso egal, Du brauchst keine Einkommensteuer darauf zu zahlen.
Übrigens, Spekulationssteuer ist ein, sagen wir mal sehr volkstümlicher Ausdruck.
Der Gewinn würde ganz normal in die Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres des Verkaufs eingehen. und so Jemanden mit höherem Einkommen auch stärker treffen, als Jemanden mit geringem Einkommen.
Spekulationssteuer
Vor allem kommt bei mir da immer Weihnachtsstimmung aus: Spekulatius...
Ich meine sogar, dass hier schon mal einer nach der Spekulatiussteuer gefragt hat.
Genau wie ein anderer, der nach der Berechnung der Kirschensteuer fragte und verwundert war, weil ich die nicht kannte.
Aber ich glaube, das liegt an der Gegend.
Ich wurde ich schon gefragt, warum ich statt "in die Kürsche gehen" so komisch "in die Kirche gehen" sage.
Rückfrage:
Im November 2010 wurde die Wohnung gekauft, aber schon im August 2010 an Dich verschenkt?
Hallo, danke für die Information. Ich habe mich vertippt, Wohnung wurde im Nov. 2009 gekauft und im August 2010 verschenkt. Wie kann ich die Frage direkt ändern? LG Kati