Spekulationssteuer bei unentgeltlicher Nutzung durch die Mutter

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Nein, die Wohnung ist nicht privilegiert. Wird vor Ablauf der 10-Jahresfrist veräußert, so ist der Veräußerungserlös steuerpflichtig.

Denn die unentgeltliche Überlassung fällt nicht unter den Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" fällt , auch nicht an Angehörige.

Lediglich die unentgeltliche Überlassung an ein Kind, für das man Anspruch auf Kig/KFB hat, ist eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (BMF vom 5.10.2000).

Also würde ich bis zum Ablauf des 31. Mai 2012 warten.

bussimausi 
Fragesteller
 20.12.2011, 17:19

Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung. Das hilft uns weiter. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr!

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