Spekulationssteuer bei teilweiser Schenkung/ Kauf und anschl. Verkauf?

1 Antwort

Das mit dem nicht auf den Eigentümer übergegangenen Mietvertrag hört sich dubios an. Ich vermute mal, dass es sich um eine Kapitalanlage handelte, bei welcher eine Firma den Mieter rundum betreut. Vielleicht ist auch noch eine Sozialbindung oder Umwandlung beteiligt ... aber egal.

Der Fall wirkt eindeutig. Du hast 3/4 von einer Seite unentgeltlich und 1/4 von einer anderen Seite entgeltlich erworben. Wenn die Spekulationsfrist beim unentgeltlich erworbenen Teil schon abgelaufen ist, ist nur das Viertel vom Vater relevant. 12.500 + (in dem Fall geringe) Nebenkosten bilden die Anschaffungskosten. 17.000 stehen dagegen. Vielleicht wirken sich aber auch noch andere Kosten aus. Mit den (anteiligen) Klagekosten kannst du es jedenfalls versuchen.

Sicher ist es keine gemischte Schenkung und sicher wirkt sich bei einem Spekulationsgewinn nicht für dich aus, dass es anders geplant war. Nicht weil du die Wohnung ja auch hättest behalten können sondern weil es nicht auf die Spekulationsabsicht ankommt.

Ok, also egal ob jetzt gemischte Schenkung oder nicht (die Voraussetzungen habe ich wohl noch nicht so durchblickt); die Steuern fallen definitiv nur auf die gut 5000 € Gewinn durch den Verkauf des Viertels an, ja?

Eine Besonderheit gibt es jedoch noch, die wohl eher dem Erbrecht zuzuordnen ist: die 3/4 der Oma wurden erst durch den Tod des Opas begründet (vorher Anteil 1/2); dieser war aber zusammen mit der Oma schon länger als 10 Jahre Eigentümer. Folgere ich richtig, dass die 10-Jahresfrist in diesem Fall auch für das zuerst vererbte (an Ehefrau) und dann verschenkte (Enkel) Viertel des Grundstücks abgelaufen ist?

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@Jenni55

Beim Teil vom Vater liegt eine gemischte Schenlung vor. Siehe Enno Beckers Antwort. Vor allem aber auch die Diskussion darunter.

Die drei Viertel sind steuerlich irrelevant, weil Opas Anschaffung maßgeblich ist.

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@Jenni55

erst durch den Tod des Opas

Wie die Konstellation 3/4 zu 1/4 zustande kommt, war uns klar :-) Und dass dein Vater das einzige Kind seiner Eltern ist, auch.

Aber deine Folgerung ist richtig. Die Vorbesitzzeiten werden auch da mitvererbt.

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@EnnoBecker

Wir haben zuerst befürchtet, den kompletten Verkaufserlös, nein, Moment... den Spekulationsgewinn, den wir bisher immer mit Verkaufspreis abzüglich der 12500 € berechnet hatten (doof...) nachträglich versteuern zu müssen. Eure Antworten haben uns jetzt sehr weitergeholfen! Herzlichen Dank!

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