Schenkung Eigentumswohnung mit Restschulden an Kind?
Hallo,
meine Eltern möchten mir eine Eigentumswohnung, die ich 4 Jahre lange mit Miete und jetzt seit 5 Jahren ohne Miete bewohne schenken. Die Schenkung würde also somit innerhalb von 10 Jahren stattfinden. Die Wohnung haben meine Eltern damals für 90.000 € erworben und die Wohnung hat noch 42.000€ Restschulden. Im Rahmen der Schenkung sollen die Restschulden von mir Kind übernommen werden. Eine Bereicherung für mich liegt dennoch vor, da die Wohnung aktuell einen Wert von 200.000€ hat.
Für uns stellt sich jetzt aber die Frage, ob meine Eltern für diese Schenkung eine Spekulationssteuer bezahlen müssen, da ja die Restschulden mit der Wohnung auch an mich übergeben werden (Lastenbefreiung).
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
3 Antworten
Nein. Da fällt keine Spekulationssteuer an. Die kostenlose Weitergabe an Kinder löst grundsätzlich keine Spekulationssteuer aus, denn die Eltern haben daran nichts verdient, nachdem sie es verschenken.
Es fällt auch keine Schenkungssteuer an. Es wird die Wohnung abzüglich des Wertes der Schulden plus die erlassene Miete geschenkt. Die Eltern haben jeweils einen Schenkungsfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro, zusammen also 800.000 Euro. Das Geschenk ist eindeutig weniger Wert. Damit fällt auch keine Schenkungssteuer an.
Nur wenn Du die Wohnung innerhalb von 10 Jahren, nachdem die Eltern sie gekauft haben, verkaufen würdest und da ein Gewinn entstehen würde, dann könnte Spekulationssteuer anfallen. Da Du aber als Familienmitglied Deiner Eltern kostenlos schon 5 Jahre drin gewohnt hast, kann auch in diesem Falle keine Spekulationssteuer mehr anfallen. Also auch im Falle eines sofortigen Weiterverkaufes an Dritte mit Gewinn würden keine Spekulationssteuern mehr anfallen.
Es fällt auch keine Grunderwerbssteuer an, da eine Übertragung innerhalb der Familie insoweit steuerfrei ist.
Nur die Notar- und Grundbuchkosten, die werden entstehen.
Wo steht bitte in diesem Artikel das für den entgeltlichen Teil eine Spekulationssteuer zu bezahlen ist. Hier steht genau das, was @andirat ausführlich beschrieben hat. Es bestreitet ja keiner, dass es bei einer Schuldübernahme eine gemischte Schenkung wird. Dieser entgeltlicher Betrag wird aber vom unentgelichen Teil abgezogen, sodass der Schenkungsanteil geringer ausfällt. Ich kann nirgends wo lesen, dass bei einer Schuldübernahme der Schenker für diesen Teil eine Spekulationssteuer zu bezahlen hat
Eltern, die eine vermietete Immobilie seit Anschaffung noch nicht länger als 10 Jahre besitzen, dürfen nicht übersehen, dass durch die teilentgeltliche Übertragung des Hauses oder der Eigentumswohnung auf ihr Kind ein steuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft entstehen kann.
Hier geht es doch um eine Schenkung einer vermieteten Wohnung! Bei meinem Fall ist die Wohnung seit 5 Jahre nicht vermietet gewesen....
Da geht es um den Unterschied Eigennutzung/Fremdnutzung. Wie Du vermutlich weißt, entfällt die Besteuerung eines sog Spekulationsgewinns, wenn die Wohnung vor der - ggf. teilentgeltlichen - Übertragung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dazu zählt auch die unentgeltliche Überlassung an ein Kind - aber nur, wenn/solange dieses Kind einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen ist. Kommt also drauf an, wie alt Du bist.
@Eifelia Wenn du dir den obigen Absatz nochmal in Ruhe durchliest, solltest eigentlich verstehen, dass hier ein Spekulationsgewinn entstehen kann, wenn es nach der Schenkung innerhalb von 10 Jahren zu einem privaten Veräußerungsgeschäft kommt. D.h. wenn das Kind, welches die Immbolie geschenkt bekommen hat und dafür die Restschulden übernommen hat, die Immobilie weiter Verkauft. Auf den entgeltlichen Teil der Übertragung beginnen die 10 Jahre nämlich von neu zu laufen. Nur auf den unentgeltlichen Teil sind die 10 Jahre der Eltern gültig :)
Das ist durch die Übernahme des Darlehens eine gemischte Schenkung, die durchaus zu einem -anteiligen - Spekulationsgewinn der Eltern führt! Befragen Sie hierzu Ihren Steuerberater, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Das ist nicht die erste Frage, und unter einem anderen Nutzernamen hatte er dann die Idee, den bereits vollzogenen Vertrag rückwirkend ändern zu lassen. Womit er m.E. eben eine gemischte Schenkung in eine gemischte Schenkung umwandeln würde.
Schuldübernahme ist nicht das gleiche wie unterm Wert zu kaufen. In dem Artikel ist die Rede von einem Kauf unter dem Wert!
Das ist ein Kauf unter Wert - Du zahlst 42 T€ für ein Objekt im Wert von 200 T€.
Eine gemischte Schenkung liegt immer dann vor, wenn die Gegenleistung nicht dem Wert der Leistung entspricht. Such Dir die Definition im Netz.
Ich bin jetzt aber raus, diese Mehrfachfragerei ist hier nicht erwünscht und unterstütze ich nicht.
Ich glaube, Dich trifft hier (grundlos) das Unverständnis des Fragestellers über diese Regelungen. Ich finde diese gesetzliche Lage ja auch etwas erstaunlich. Diese gelten aber, und Du hast sie gut erklärt und sogar mit Quellen belegt.
Wenn er das nicht glauben will, muss er (bzw. die Eltern) halt Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid einlegen. Laut Andirat lohnen sich ja die Anwaltskosten, was ich bezweifle. Ist seine Entscheidung, wenn er Geld verbrennen will.
Schuldübernahme ist nicht das gleiche wie unterm Wert zu kaufen. In dem Artikel ist die Rede von einem Kauf unter dem Wert!
Ja, ist erst nach 10 Jahren steuerfrei.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich finde es halt echt schade, dass hier Leute antworten, die kein ausreichendes Wissen zum Thema besitzen und somit die Menschen verwirren. Ich sage das, weil vorhin auch ein Steuerberater das gleiche gesagt hat wie Sie und somit auch die Antwort von Ihnen auch die richtige ist. Nochmals vielen Dank