Wohnung besichtigen bei Teilungsversteigerung gemeinsamer Eigentümer

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Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung für den Fall vor wenn sich Eigentümer nicht über den gemeinsamen Verkauf einer Immobilie einigen können und das war hier der Fall. Ein Besichtigungsrecht für Steigerungsinteressenten gibt es bei keiner Form der Zwangsversteigerung. Das braucht man aber auch nicht, denn dafür wird ja das Verkehrswertgutachten erstellt.

Rechtsmittel gibt es auch im Zwangsversteigerungsverfahren. Nur die hier beabsichtigte Verhinderung einer Versteigerung überhaupt kann man damit nicht erreichen. Wenn das möglich wäre, könnte man das ZVG gleich abschaffen.

Es erschließt sich mir nicht, weshalb der Ehemann hier irgendwen in sein Haus lassen müßte. Einem Verkauf des Hauses will er doch gerade nicht zustimmen und es gibt kein Gesetz der Welt, das ihn dazu zwingen könnte. Er will versteigern lassen und da braucht er niemand in sein Haus zu lassen.

Fazit: Alle von der Anwältin erteilten Auskünfte waren richtig. Schadensersatzansprüche sind hier Phantasiekonstrukte.