Mutter gestorben während einer Privatinsolvenz,dürfen wir die Wohnung betreten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Ihr das Erbe ausschlagt wird das Nachlaßgericht -das ist eine Abteilung des Amtsgerichts- von Amts wegen einen Nachlaßpfleger einsetzen. Wer das ist, kann man derzeit noch nicht sagen. Sofern das AG keine Interessenkollision sieht und entsprechende Bereitschaft vorliegt, wird möglicherweise der Insolvenzverwalter dazu bestellt. Mit dem Nachlaßpfleger stimmt ihr dann ab, ob ihr was aus der Wohnung nehmen dürft und, was. Mit der Ausschlagung des Erbes seid Ihr im übrigen aus allem raus, sieht man mal von der Bezahlung der Bestattungskosten ab. Für die haftet nämlich hilfsweise der Unterhaltspflichtige.

Goofy2 
Fragesteller
 14.11.2012, 08:06

Hallo , Danke für die Antwort. Nun sind wir uns aber uneinig. Ich möchte das Erbe schnellstmöglich ausschlagen und habe damit bis auf meinen Anteil zu den Bestattungskosten rein rechtlich nichts mehr mit der Sache zu tun. Mein Bruder möchte aber nun die drei Monatsmieten weiterzahlen und die Wohnung selbst räumen und das Erbe trotzdem ausschlagen.Das geht doch nicht,oder?Zieht er mich da mit rein?Wie kann mich aus der Sache ausklinken?Muss ich dann selbst nochmal bei der Wohnungsverwaltung anrufen?Oder sehen die das am Datum der Erbausschlagung und der Tatsache,dass die Miete von seinem Konto aus bezahlt wird??Ich habe keine Lust,mir Schulden ankreiden zu lassen,nur weil er meint die Wohnung aus moralischen Gründen selbst auflösen zu müssen?!

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Privatier59  14.11.2012, 09:26
@Goofy2

Schau Dir den im Link zitierten Beitrag ganz genau an. Da steht, wie man ein Erbe ausschlägt und wo. Es gibt auch Fristen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

Dein Bruder wird sich das gesamte Erbe inklusive Schulden ans Bein hängen. An sein Bein, wohlgemerkt. Was Du machst, ist Deine Sache.

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Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, kümmert ihr euch um die Bestattungskosten, um alles andere müsst ihr euch nicht kümmern. Wegen den persönlichen Gegenständen würde ich mit dem Nachlaßverwalter sprechen.

Goofy2 
Fragesteller
 14.11.2012, 08:08

Hallo , Danke für die Antwort. Nun sind wir uns aber uneinig. Ich möchte das Erbe schnellstmöglich ausschlagen und habe damit bis auf meinen Anteil zu den Bestattungskosten rein rechtlich nichts mehr mit der Sache zu tun. Mein Bruder möchte aber nun die drei Monatsmieten weiterzahlen und die Wohnung selbst räumen und das Erbe trotzdem ausschlagen.Das geht doch nicht,oder?Zieht er mich da mit rein?Wie kann mich aus der Sache ausklinken?Muss ich dann selbst nochmal bei der Wohnungsverwaltung anrufen?Oder sehen die das am Datum der Erbausschlagung und der Tatsache,dass die Miete von seinem Konto aus bezahlt wird??Ich habe keine Lust,mir Schulden ankreiden zu lassen,nur weil er meint die Wohnung aus moralischen Gründen selbst auflösen zu müssen?!

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