Selbständige Fitness-Trainer und ÜL-Pauschale?

1 Antwort

Du kannst zwar nicht steuerfrei abrechnen (Welche Steuer sollte da befreit sein), aber Du kannst von den abgerechneten Honoraren die Übungsleiterpauschale abziehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was mir bei steuerfrei und nicht steuerfrei allerdings einfällt ist, dass bei der Arbeit für Fitnessstudios die Abrechnung mit Umsatzsteuer günstiger ist, das aber bei Vereinen vermutlich ungünstiger ist, das sollte geprüft werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung