Schulden von Gemeinschaftskonto zurück überweisen?

4 Antworten

Sieh mal erst in Deinen Unterlagen - falls vorhanden - nach, ob es sich um ein "Und-" oder um ein "Oder-Konto handelt und ob ein Dispo eingeräumt würde.

Falls das mit der Überweisung klappt, ohne dass ein Dispo greift, würde ich das auch versuchen.

Aber sorry, wie kann man denn ein Gemeinschaftskonto und einen Dauerauftrag drei Monate lang weiter laufen lassen? Das Konto müsste dann schleunigst gekündigt werden. Du haftest für alles, was sich mit dem Konto ergibt,

Und eine Anzeige bringt Dir finanziell gar nichts, Du müsstest Deine privatrechtlichen Ansprüche über das BGB versuchen durchzusetzen.

Aber Du bist ja in der glücklichen Lage, dass es Dir über drei Monate gar nicht auffiel, dass jeweils 400 Euro ohne Veranlassung überwiesen wurden.

Da der Zugriff auf das WG-Konto noch vorhanden ist überweist Du die zuviel gezahlten 1.200 € auf Dein eigenes Girokonto zurück.

Als Verwendungszweck gibst Du sinngemäss an "Rücktransfer zuviel gezahlter WG-Beiträge in den Monaten xxxx, xxxx und xxxx" oder ähnlich. Dann ist bei dem Buchungsposten auch die erforderliche Transparenz hinterlegt.

Und wenn das erledigt ist, dann lass bei der Bank auch Deinen Zugriff auf das WG-Konto löschen, da es Dich anschliessend nichts mehr angeht. Der Rest ist Angelegenheit des ehemaligen Mitbewohners.

Zappzappzapp  16.10.2018, 15:11

Der Anfang Deiner Ausführungen ist völlig richtig, aber der letzte Absatz ist falsch.

Bei einem Gemeinschaftskonto kann man nicht einfach "seinen Zugriff löschen", so dass es einen "anschließend nichts mehr angeht" und "der Rest Angelegenheit des/der weiteren Kontoinhaber ist". Das geht nur gemeinsam, wie schon der Name des Kontos aussagt.

Um ein Gemeinschaftsgirokonto auflösen, wendet man sich immer an seine Vertragsbank. Allerdings bedarf es hierzu immer der Zustimmung aller Beteiligten.

https://www.gemeinschaftskonto24.net/gemeinschaftskonto-kuendigen/

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Warum ist das Gemeinschaftskonto nicht sofort mit Auflösung der WG ebenfalls aufgelöst worden? Es war ja ausschließlich für die Kostenabwicklung dieser WG gedacht und hätte sofort nachdem alle Schlussabrechnungen gelaufen waren, aufgelöst werden müssen. Ist Dir bewusst, dass Du für alle evtl. Überziehungen in der Mithaftung bist?

Außerdem ganz schön leichtfertig, über drei Monate nicht zu bemerken, das da noch 3 mal €400 "versehentlich" überwiesen wurden. Aber das wirst Du ja sicher selbst schon festgestellt haben und daraus lernen.

So einfach, wie Du Dir das jetzt aber vorstellst, funktioniert es leider nicht.

1.Das Wichtigste ist zunächst, Dir die €1.200 zurück zu überweisen, das geht natürlich. Warum hast Du das nicht längst gemacht? Wenn Du wirklich zuviel Geld überwiesen und außerdem noch Zugriff auf das Konto hast, warum fragst Du Deinen Mitbewohner? Mach das selbst, und zwar möglichst sofort.

2.Mit welchem Argument weigert er sich denn, das Geld zurück zu überweisen?

3.Den Dauerauftrag an den neuen Vermieter kannst Du zwar löschen, aber das nutzt Dir nicht viel, denn der kann ja sofort wieder neu eingerichtet werden oder die Miete kann per normaler Überweisung bezahlt werden.

4.Deinen ehemaligen Mitbewohner anzuzeigen, bringt Dir gar nichts. Geld nicht zurück zu zahlen ist nicht zunächst mal nicht strafbar. Die Rückzahlung müsstest Du dann, wenn z.B. kein Geld mehr auf dem Konto sein sollte, auf dem mühsamen zivilrechtlichen Weg durchsetzen: Schriftliche Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren, wobei Du natürlich die Berechtigung der Forderung beweisen musst.

5.Es nutzt Dir nichts, das Konto einseitig "sperren" zu lassen. Bei einem Gemeinschaftskonto geht fast alles immer nur, wie der Name schon sagt, gemeinsam. Da müsst ihr euch schon beide zur Bank begeben und das Konto auflösen oder umschreiben lassen.

https://www.gemeinschaftskonto24.net/gemeinschaftskonto-kuendigen/

6.Du könntest aber, wenn Dein ehemaliger Mitbewohner sich nicht kooperativ zeigt, folgendes überlegen: Da es sich bei dem Konto offensichtlich um ein "ODER"-Konto handelt (falls Du nicht weißt was das ist: google!) wäre es eine Überlegung, Deinen ehemaligen Mitbewohner aus dem Konto entfernen lassen

Falls es sich bei dem Gemeinschaftskonto um ein ... ODER-Konto handelt, so hat jeder der zwei Kontoinhaber durchaus die Möglichkeit, den anderen Kontoinhaber entfernen zu lassen. Da es sich nicht um eine Kontoauflösung handelt, ist dafür keine Zustimmung des betroffenen Kontoinhabers notwendig. Daher kann es in der Praxis durchaus passieren, dass der eine den anderen ... einfach aus dem gemeinschaftlichen Konto entfernen lässt. Nachdem dies geschehen ist, hat der vorherige zweite Kontoinhaber keine Verfügungsgewalt mehr über das Girokonto.

http://www.girokonto.org/ratgeber/gemeinschaftskonto-gemeinsames-konto

Das hängt natürlich davon ab, ob das Konto im Plus oder Minus ist. Nicht dass Du einen evtl. Dispo zunächst allein der Backe hast.

Sieh zu, als erstes das Geld zurück zu überweisen, dann sprich mit Deinem Kontrahenden über eine umgehende Kontoauflösung bzw. eine alleinige Kontoübernahme durch ihn. Falls er nicht einverstanden ist, geh sofort zur Bank (s.o.). Die können Dich vielleicht auch noch zusätzlich beraten.

Warum einfach, wenn es auch schwierig geht.