Muss monatlicher Eingang aufs Girokonto auch auf dem Konto bleiben?

5 Antworten

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achte auf kleingedrucktes, wie genau die bank es sieht. ggf. muss auch ein mindestbestand auf dem konto sein.

am besten 20 (anzahl der werktage im monat) konten aufmachen und im kreis überweisen. dann hast du 20 kostenlose konten :)

ich würde jedoch als betreff "gehalt" verwenden, damit die bank keine sorgen hat.

Das Verfahren wurde früher "Scheckreiterei" genannt. Unter Ausnutzung der Wertstellungs- und Buchungsdifferenzen könnte man dann mehr Geld zur Verfügung haben als eingespeist wurden. Darf man leider nicht mehr ;-)

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Natürlich nicht, wovon sollte der Bankkunde dann leben.

Beim Mindestumsatz will die Bank nur einen gewissen Geldeingang ahben. weil damit z. B. ein bestimmter Dispo gerechtfertigt ist, eventuell genug geld für Anlageprodukte usw. Nämlich die Dinge, mit denen die Bank dann Geld verdienen kann.

So lange die Bank mitspielt kein Problem. Tendenziell spielen die lange mit denn eigentlich ist es ihnen ziemlich egal.

Wenn sie sich allerdings irgendwann für dumm verkauft vorkommen, solltest du dir ein anderes Spiel überlegen.

Ich hatte auch schon mal ein ähnliches Spiel, bevor ich feststellte, dass es mit einem Konto weniger nicht nur gleich gut sondern besser geht.

Ja, das kann funktionieren, denn beim Mindesteingang ist es ja egal, woher das Geld kommt, es kommt nur darauf an, dass es gebucht wird. Es gibt allerdings auch kostenlose Girokonten, die keinen Mindesteingang voraussetzen. Dann sparst du dir die Buchungen und hast trotzdem kostenlose Konten.

Der Sinn des Mindesteingang ist ein anderer:

Personen mit nur einem geringen Zahlungseingang, Hartz 4 usw. müssen Kontoführungsgebühren bezahlen, meist sogar sehr happige. Das soll abschrecken - den diese Banken wollen diesen Personenkreis als Kunden nicht. Es ist also ein Ausleseverfahren. Unschön aber Realität,

Was du nach Zahlungseingang mit deinem Geld machst interessiert die Bank nicht, im Gegenteil sie will ja Umsatz - ectl. bringt das dür sie wieder neue Gebühren.