Schenkungssteuer bei Hauskauf?

3 Antworten

Hallo Finanzchecker09,

wenn ihr von einer „fremden“ Person (also nicht aus der Familie) eine Immobilie kauft, zahlt ihr eine sogenannte Grunderwerbsteuer auf dem Kaufpreis. Eine Schenkungssteuer gibt es dabei nicht zu beachten.

Anders verhält es sich, wenn Du die Immobilie von Deiner Mutter/Vater oder Großeltern kaufst. Derjenige, der in direkter Linie mit dem Verkäufer verwandt ist, zahlt nämlich auf seine Hälfte des Kaufpreises keine Grunderwerbsteuer.

Ich hoffe, darauf wolltest Du hinaus. Einen anderen Zusammenhang mit der Schenkungssteuer sehe ich nicht.

Hier findest Du im Übrigen ausführliche Informationen..

..zu den Nebenkosten. Auch wie hoch die Grunderwerbsteuer in Eurem Bundesland ist: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/nebenkosten-beim-kauf-einer-immobilie.html

…und wie es sich mit Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital verhält, da es hier wichtige Aspekte zu berücksichtigen gilt: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-finanzierung/goldene-regeln-fuer-das-richtige-immobiliendarlehen.html#regel_7__beim_immobiliendarlehen_eigenkapital_richtig_einsetzen

Ich hoffe, das hilft Euch weiter :-)

LG,
Meryem von Interhyp

Das Problem wird eher sein, dass ihr keinen Kredit dafür bekommt.

Du schreibst selbst, dass ihr beide kein Egenkapital einsetzen könnt und Du Alleinverdiener bist.

  • Das bedeutet eine "über 100%-Finanzierung", also auch für die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten usw.
  • Dazu kommen die kalkulierten Lebenshaltungskosten für 3 Personen, welche Dich rechnerisch alleine als nachhaltig zu tragende Verbindlichkeit belasten.

Während meiner Praxis in der Baufinanzierung habe ich jedenfalls Kredite unter diesen Rahmenbedingungen nicht vergeben.

Finanzchecker09 
Fragesteller
 11.02.2019, 12:24

110% Finanzierung steht schon, ist so weit alles kein Problem.

Mir geht es eher darum, ob und in welchem Umfang das Finanzamt sein Stück vom Kuchen abhaben möchte.

Von der Grunderwerbssteuer mal abgesehen...

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Der Erwerb ist insoweit unproblematisch. Allein in der Übernahme der Tilgung nur durch einen Käufer/Eigentümer ist gegebenenfalls schenkungsteuerrelevant.

Finanzchecker09 
Fragesteller
 11.02.2019, 11:29

Danke für die Antwort!
Bedeutet das, dass meine Partnerin auf die Hälfte von der von mir gezahlten Tilgung die Schenkungssteuer zahlen müsste?
Wenn ja, wie wird das bewertet? Jährlich?
(Bei 1000 Euro/Monat wären das 12.000 Euro/Jahr, davon die Hälfte wären 6.000 €/Jahr. 6.000€ * 30% = 1.800€)

Oder geht das auf den gesamten Darlehensbetrag nach Ablauf des Darlehens?

Bin etwas verwirrt...

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