Schadensersatz für Wasserschaden in Wohnung gegen Vermieter?

1 Antwort

Soviel ich weiß, besteht keine Anzeigepflicht, wenn dem Vermieter oder seinem Vertreter oder auch nur der Hausverwaltung der Schaden bekannt ist. Dann muss nicht nochmals angezeigt werden. Um aber deine Schadensersatzansprüche ordentlich zu verfolgen, rate ich dir ebenso, sofort einen Anwalt deiner Wahl aufzusuchen.