Wer muss zahlen, wenn durch Brand bei Nachbarn eigene Scheune mitsamt Inventar beschädigt wurde?

2 Antworten

Toll! Jetzt schreiben wir BGB und VVG neu.

Der Nachbar zahlt nur, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich den Brand verursacht hat. Seine eigene Brandversicherung zahlt nur seinen eigenen Schaden, sofern er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Schadenersatz ohne schuldhaftes Verhalten ist in unserem Recht die Ausnahme, muss ausdrücklich gesetzlich festgelegt sein und lässt sich nicht aus dem allgemeinen Schadenrecht ableiten. Und eine Gefährdungshaftung allein für den Umstand, dass man auf dieser Erde herumläuft, gibt es gottlob in keinem Land der Erde.

Ich schließe mich der Ausführung von wfwbinder an mit der Ergänzung, dass bei einer Brandstiftung der Brandstifter oder eine Versicherung für den fahrlässig zum Beispiel durch Kinder verursachten Brandes auch für diese von dir dargestellten Schäden deines Onkel haftet.