Schuldfrage Wasserschaden?

6 Antworten

ohne genau zu wissen, um was es genau geht, kann man hier nix sagen

ich würde dir raten beim Mieterbund nachzufragen...die haben als Mietglied dort soviel ich weiß eigene Anwälte...oder du kaufst dir für ein paar euronen den aktuellen Wälzer vom Mieterbund.

Was im Mietvertrag steht ist doch zumindest bei einem Standardmietvertrag grösstenteils durch Urteile ungültig.

Bei mir ist das schon ewig her, das ich Mieter war... habe mir damals mal die Arbeit gemacht, weil der damalige Vermieter nervte, und wolltedas ich Besucherinnen vorschreiben sollte, ihr Damenbinden nicht die Toilette reinzuwerfen.... tztztz... mehrparteienmietshgaus.. und die Verstopfung damals sollte gerade durch meine Mietwohnung verursacht worden sein.

Wieauchimmer, habe mir mal die Arbeit gemacht und festgestellt, das 60 % was da damals im Mietvertrag drinstand veraltet und durch neuere Urteile nichtig ist...

Also erstmal genau nachgucken bei dir...

Was möchtest du denn überhaupt von dem Vermieter ersetzt bekommen? Wenn dessen Versicherung bezahlt hat, wird die auch deinen Schaden soweit notwendig ersetzen.

Du findest das heraus, indem du den VM auf Schadensersatz verklagst. Das Verfahren wird dann in jedem Fall eine Klärung herbeiführen, die im negativen Fall aber sehr teuer für dich wird. Einfacher wäre es gewesen, hier den VOLLSTÄNDIGEN Sachverhalt zu schildern, damit man dir einen Rat geben kann. Das willst du aber offensichtlich trotz Nachfragen nicht.

Hallo Fragefuchs123,

eine Klausel im Mietvertrag die pauschal besagt, dass der Vermieter generell niemals schadensersatzpflichtig sei, ist unwirksam.

Die "Schuldfrage" bei Wasserschaden ist gesetzlich geregelt. Der Schuldige an einem Schaden kann auch schadensersatzpflichtig sein.

Die einfachste Möglichkeit herauszufinden, wer die Schuld an einem Wasserschaden hat und ob du Schadensersatzansprüche geltend machen kannst, ist einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.

In einem Kommentar hast du geschrieben:

es geht um einen Wasserschaden der über die Gebäudeversicherung abgewickelt wurde vom Vermieter.

Wenn die Versicherung des Vermieters „den Wasserschaden abgewickelt“ hat, dann kannst du davon ausgehen, dass der Vermieter (wahrscheinlich) die „Schuld“ trägt – sonst hätte seine Versicherung nicht dafür bezahlt.

Wenn du über die Behebung des Wasserschadens hinaus noch Schadensersatzansprüche stellen möchtest, dann kannst du sie dem Vermieter (bzw. dessen Versicherung) melden. Wenn du Glück hast, wird dir auch der Schadensersatz bezahlt. Wenn nicht, brauchst du einen Anwalt.

Möglicherweise ist auch die Hausratsversicherung zuständig.

Nähere Infos zu diesem Thema: https://www.diebayerische.de/ratgeber/wasserschaden-was-tun-mietwohnung/

VG Emelina

Sorry, wer so blöd fragt, ohne zu erzählen worum es überhaupt geht, was passiert ist, kann keine seriösen Antworten erwarten!!!

Fragefuchs123 
Fragesteller
 04.09.2023, 21:46

ich frage nicht nach der Lösung des Problems, sondern danach wie ich rausfinden kann wer schuld ist. Muss mir die Gebäudeversicherung Auskunft geben oder kann das nur ein Anwalt einsehen.

es geht um einen Wasserschaden der über die Gebäudeversicherung abgewickelt wurde vom Vermieter.

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orgel  05.09.2023, 00:19
@Fragefuchs123

Die Gebäudeversicherung muss weder dir, noch einem von dir beauftragen Anwalt irgendwelche Auskünfte erteilen.

Sofern du Schadensersatz geltend machen möchtest, ist dein Ansprechpartner erstmal der Vermieter. Es kann durchaus sein, dass im gerichtlichen Verfahren dann Einsicht in vorhandene Gutachten genommen wird. Dafür müsstest du aber den Vermieter erstmal auf Schadensersatz verklagen und das Gericht davon überzeugt sein, dass eine Schuld beim Vermieter liegen könnte. Nur weil es einen Wasserschaden gab, ist das nicht automatisch der Fall. Dafür musst du schon entsprechende Anhaltspunkte liefern, die einen Verdacht auf ein Verschulden des Vermieters begründen.

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