Auto unwissend an Fahrer ohne Fahrerlaubnis ausgeliehen - zahlt Versicherung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Die Versicherung (Haftpflicht) hätte den Schaden des Fremdgeschädigten natürlich bezahlt.

  • die Haftpflicht holt sich das Geld beim Fahrer zurück, ggf. auch beim Halter, denn der hätte sich natürlich bezüglich der Fahrerlaubnis überzeugen müssen.

  • Der Halter hat sich sogar strafbar gemacht, denn er muss sich vom gültigen Führerschein überzeugen.

fast richtig. Er macht sich nur strafbar wenn er sich nicht überzeugt hat. Hat er sich aber heute überzeugt das er einen FS hat so muss er dies morgen nicht tun. Ein kleines Beispiel. Der Bruder oder Freund etc besitzt seit Jahren den Führerschein und benutzt des öftetren mein Auto, und er bekommt eines Tages den Lappen abgenommen so mach ich mich batürlich nicht strafbar. Das gleiche gilt ja auch in einer Firma die Fahrer angestellt hat. Wir in der Spedition konnten uns ja schlecht jeden Tag von ca. 200 Fahren täglich den FS zeigen lassen. Auch ging in so einem Fall der Versicherungsschutz nicht verloren. Bei Einstellung muss man sich natürlich den FS zeigen lassen und eine Kopie zu den Akten legen

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@Wodie

Das ist klar, in Deinen Beispielen geht es ja um laufende Vermietung/Verleihung/Berufskraftfahrer. Na klar, würde ich den Transporter heute verleihen, und in einer Woche nochmal würde ich nicht noch einmal nach dem Führerschein fragen.

Bei der Spedition ist es noch was anderes, da ist der Fahrer natürlich in der Pflicht jede Veränderung anzuzeigen. Also einmal bei der Anstellung den Führerschein kopiren und ab dann nur Veränderungen, oder Nachuntersuchungen.

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@wfwbinder

ja so hatte ich es ja gemeint. Kein Richter wird mich verurteilen wenn ich morgen meinem Schwager mein Auto leihe und dieser hatte in der Nacht zuvor den Lappen verloren

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Versicherung hin, Versicherung her. Er muss sich den Führerschein zeigen lassen. Allerdings ist er dann auch nicht sicher ob er eine Fahrerlaubnis hat, die kann ja entzogen sein und er hat den Lappen noch, oder einen Ersatzbeleg abgegeben etc. Also immer zeigen lassen, bzw. sagen ist vorgezeigt worden.