Rabattschutz bei Kfz Versicherung - nach Unfall wurde seitens der Versicherung gekündigt, ist das ok

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es ist fast bei jeder versicherung so üblich, das wenn ein schadensereigniss eintritt, beide parteinen also versicherer und versicherungsnehmer, kündigen können. seinen rabattschutz hat er ja trotz allem erhalten. die versicherung muss sich an die vertragsbestandteile halten, die vereinbart worden sind.

sollte er mit einem wechsel liebäugeln, wird die derzeitige versicherung, der neuen alle "unfälle" mitteilen. man kann nichts verheimliche oder sowas. ich würde bis jahresende noch warten, und mich dann um einen neue versicherung kümmern.

Hey,

es besteht auch die Möglichkeit einen Schaden von der Versicherung (in Raten) zurückzukaufen. Sollte die Schadenhöhe nicht zu hoch sein ist es eine gute Möglichkeit seine SF-Klasse zu erhalten und gegebenenfalls die Kündigung rückgängig zu machen. Jede Gesellschaft hat hierfür ein Rechenprogramm. Mit diesem Programm lässt sich genau festlegen, bis zu welcher Schadenhöhe ein Rückkauf durch VN Sinn macht. Ansonsten muss er sich eine neue Versicherungskarte besorgen. Es besteht Versicherungspflicht in Deutschland. Ein nicht versicherter Wagen auf nicht privatem Grund und Boden stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird schmerzlich geahndet.

LG

Das Kündigungsrecht im Schadenfall ist nun einmal vorhanden. Ich gehe bei einem Rechtstreit davon aus, dass die Kündigung grob unbillig ist, sofern nicht das Schadenereignis selbst für ein berechtigtes Interesse des Versicherers an der Vertragsbeendigung spricht (Betrugsversuch, Alkohol, Fahrerflucht). Zumindest würde ich versuchen, den für den Rabattschutz gezahlten Beitrag zurück zu erhalten. Bei dem Wechsel zu einem anderen Versicherer wird der Vertrag, falls der Schaden dieses Jahr war, auf jeden Fall in 2011 zurückgestuft.