Ausschluss der Haftung gegenüber Mitfahrer bei reiner Gefälligkeitsfahrt?
Wenn ich jemand aus Gefälligkeit in meinem Auto mitnehme, in meinem Fall zu einem Bundesligaspiel, ich aber durch ein Versehen die Vorfahrt missachte, wobei es zu einem Zusammenstoß und einer Verletzung meines Beifahrers gekommen ist, ist dann meine Haftung gegenüber dem Beifahrer ausgeschlossen?
2 Antworten
Ein Haftungsverzicht ist nicht anzunehmen, weil für dich eine Haftpflichtversicherung besteht. Allenfalls verzichtet der Geschädigte auf Ansprüche gegen dich, nicht aber gegen deine Haftpflichtversicherung. Die Haftung ist daher gegenüber dem Mitfahrer nicht ausgeschlossen.
nein, die haftpflicht zahlt alle schäden, die personen im fahrzeug oder außerhalb durch den gebrauch des kfzs entstanden sind. ausgenommen davon ist der fahrer. es spielt keine rolle warum die person in deinem auto sitzt.