Rundfunkbeitrag für falsche Mietgliedsnummer bezahlt?
Folgender Sachverhalt: Meine Exfrau ist im November 2021 ausgezogen und hat seit dem eine eigene Wohnung. Der Rundfunkbeitrag wurde wie gewohnt vom meinem Konto abgebucht, habe mir keine Gedanken gemacht da für meine Wohnung abgebucht wird. Nun bekam ich vom Beitragsservice eine Rechnung dass ich rückwirkend 387€ bezahlen soll da für meine Wohnung kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Das heißt ich habe die ganze Zeit für meine Ex-Frau bezahlt. Sie hat sich schlichtweg beim Beitragsservice nicht umgemeldet und ich habe nicht daran gedacht dass ich eine eigene Beitragsnummer beantragen muss, da wir seit über 20 Jahren nur die eine Nummer hatten. Nun habe ich eine E-Mail zum Beitragsservice gesendet dass für meine Wohnung der Beitrag abgebucht wird (Kontoauszüge beigefügt).
Antwort vom Beitragsservice : Rundfunkbeitragskonten werden personen- und nicht wohnungsbezogen geführt. Das heißt, bei einem Umzug wird die Beitragsnummer beibehalten. Eine Umschreibung des Beitragskontos bzw. eine Umbuchung der von Ihnen gezahlten Rundfunkbeiträge ist nicht möglich.
Das heißt für mich, der Beitragsservice hat unberechtigt von mir Geld über das Lastschriftverfahren erhalten und ich bekomme es nicht wieder. Die Person die umzieht und dem Beitragsservice nicht die neue Adresse meldet bleibt straffrei.
Wie komme ich nun das Geld zurück um damit meine Nachzahlung zu begleichen?
1 Antwort
Wieso unberechtigt? Du hattest mal das Lastschriftmandat erteilt für das Kundenkonto deiner Frau.
Du hättest dieses widerrufen müssen und dich anmelden.
ABER: du hast natürlich einen Anspruch gegenüber deiner Frau. Zumindest innerhalb der Verjährungsfrist kannst rückwirkend von ihr den von dir bezahlten Beitrag fordern.
Ja das war der erste Brief, kuriosoerweise schreiben vom Beitragsservice dass ich erst seit November 21 in meimen Haus wohne, was nicht stimmt , hier bin ich bereits seit 2013 gemeldet und zahle auch den Beitrag seitdem für das Objekt.
Habe es aber heute meinem Anwalt übergeben, schauen wir mal was er daraus macht .
Ja das stimmt, daran habe ich nicht gedacht, da ich auch nicht mehr wußte auf welchem Namen wir die Rundfunkgebühren abgeschlossen haben, schliesslich ist das auch schon über 27 Jahre her. Es wurde einfach abgebucht, wer denkt denn schon daran wenn er nicht umzieht und es abgebucht wird, dass eine neue Beitragsnummer fällig wird. Es ist auch irreführend auf der Homepgae vom Beitragsservice, hier wird aufgeführt dass für jede Wohnung ein Beitrag fällig ist.
Informationen für Bürgerinnen und BürgerDer Rundfunkbeitrag - Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Dann muss ich es eben über meinen Anwalt bei Ihr einklagen.