Rückzahlung Überbezahlung Lohn?


19.03.2024, 20:50

Kurzer Nachtrag: Es sind laut dem Verantwortlichen für die Arbeitszeit sogar 3 Urlaubstage die mir fehlen und nicht ausbezahlt wurden.

3 Antworten

Wenn die Rechnung stimmt, musst du zurückzahlen.

Rechne doch eimfach selber mal nach, du wirst deinen Stundenlohn kennen, deine Stundenanzahll und dazu gibt es Brutto-Netto Rechner zur Lohnberechnung im Netz. Also setz dich hin 3 Monate grob zu überschlagen um zu schauen, ob die Forderung rechtens ist, sollte nicht unmöglich sein.

Du kannst sowas evtl. auch versuchen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu klären.

Sind im Arbeitsvertrag Verjährungsfristen geregelt, die von den gesetzlichen abweichen, was zulässig wäre!

Meist werden hier in den AV 3 bis 6 Monate vereinbart.

Bei z. B. 3 Monaten hättest Du Glück und der Arbeitgeber hätte vermutlich keine Ansprüche mehr, da verjährt! 😜😁😎

jreuter 
Fragesteller
 07.03.2024, 22:55

Es sind leider 6 Monate.

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