Wechsel von Minijob zur Festanstellung. Restgehalt vom Minijob?

1 Antwort

Legal ist das der richtige Weg. Du hättest im 450 €-Job gar keine Überstunden machen dürfen oder diese noch im gleichen Abrechnungsmonat abfeiern müssen. Da du keinen 450 € Job mehr hast, der Arbeitgeber dir aber ehrlicherweise deine zuviel gearbeiteten Stunden auszahlt, geht das nur über die offizielle Lohnabrechnung.