Rückzahlung nach Ferienfreizeit wegen Krankheit?
Hallo zusammen,
wir haben eine Ferienfreizeit mit 80 Kindern durchgeführt, 5 Tage lang.
Haben Eltern einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn ihr Kind an einem oder mehreren Tagen aus krankheitsbedingten Gründen nicht an dieser Freizeit teilnehmen konnte?
Meiner Meinung nach nicht. Die Geschenke, das Essen, die Getränke und alles andere was dazu gehört wurde ja bereits besorgt.
Es gehört doch zum eigenen Risiko, wenn das Kind erkrankt..oder?
Wie seht ihr das?
vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Sowas legt man vorab vertraglich fest, wie lange vorher Eltern Stornieren können und zu welchen Bedingungen. Und auch was bei Krankheit passiert.
Dann kannst du wenn sowas passiert immer auf den Vertrag zeigen.
Die Eltern haben max. Anspruch auf Ersatz nicht seitens des Anbieters zu erbringender SachLeistungen - z.B. das Essensgeld..... wenn das Kind vor Reiseantritt "wegen Erkrankung" abgemeldet wird.
Ansonsten wären derartige Erstattungsansprüche nur über eine Reiseversicherung abdeckbar.